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Sicherheitshinweise Für Wartungs-, Inspektions- Und Montagearbeiten; Meldepflicht Von Betriebswasseranlagen; Anforderungen An Das Bedienpersonal - dehoust GWM Serie Installations- Und Inbetriebnahmeanleitung

Wassermanager inhouse grauwasseraufbereitung zur betriebswassernutzung
Inhaltsverzeichnis

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1.7. Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Umbauarbeiten oder Veränderungen der Anlage sind nur nach Zustimmung des Herstellers zulässig.
Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile verwenden. Die Verwendung anderer Teile kann die
Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
Arbeiten an der Anlage nur im Stillstand ausführen.
Anlagenaggregate müssen Umgebungstemperatur angenommen haben.
Die in der Anleitung beschriebene Vorgehensweise zu Inspektionen/Wartungen der Anlage unbedingt einhalten. Des
Weiteren sind die in der separaten Anleitung „Anleitung zum Austausch des BMT-Membranfilters und Update des Steue-
rungsmoduls" (auf Anfrage beim Hersteller erhältlich) ebenfalls zu beachten.
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten wieder anbringen bzw. in Funktion setzen.
Vor Wiederinbetriebnahme die aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme beachten.
Unbefugte Personen (z. B. Kinder) von der Anlage fernhalten.

1.8. Meldepflicht von Betriebswasseranlagen

Alle Betriebswasseranlagen sind bei der Inbetrieb- sowie Außerbetriebnahme gemäß §13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung
bei der zuständigen Behörde (untere Wasserbehörde, Bauamt, Gesundheitsamt) meldepflichtig.
Verwenden Sie hierzu den DEHOUST-Meldebogen für Betriebswasseranlagen (siehe Anhang).

1.9. Anforderungen an das Bedienpersonal

Der Wassermanager GWM darf nur von Personen montiert, in Betrieb genommen, instand gehalten und außer Betrieb genom-
men werden, die dafür ausgebildet, eingewiesen und befugt sind. Gegebenenfalls kann die Schulung durch Beauftragung des
Herstellers/Lieferanten durch den Betreiber erfolgen. Schulungen an der Anlage dürfen nur unter Aufsicht von technischem
Fachpersonal durchgeführt werden. Die jeweiligen Befugnisse des Personals sind vom Betreiber in Form einer Betriebsanwei-
sung klar festzulegen. Darüber hinaus sind für folgende Tätigkeiten besondere Qualifikationen erforderlich:
Arbeiten an der elektrischen Ausstattung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Montage-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden.
Die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind zu beachten.
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