3.7
Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheits- und Warnhinweise
SICHERHEITSHINWEISE
Das Nichtbeachten der Sicherheits- und Warnhinweise kann:
Gefährdungen für Personen, Umwelt und Sonderwerk-
•
zeug verursachen, wie z. B.:
Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte
ο
Arbeitsbereiche,
Versagen wichtiger Funktionen des Sonderwerk-
ο
zeuges,
Versagen vorgeschriebener Methoden zum Warten
ο
und Instandhalten,
Gefährdung von Personen durch mechanische und
ο
chemische Einwirkungen.
zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
•
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