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Garantieurkunde - Dimplex SI 5CS Montageanweisung Und Gebrauchsanweisung

Sole-wasser-wärmepumpe für innenaufstellung
Inhaltsverzeichnis

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Garantieurkunde (gültig für Deutschland)
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, las-
sen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers
aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß nachstehen-
den Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf ei-
nem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn
sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von
24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer ge-
meldet werden. Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von
12 Monaten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Mo-
naten ab Lieferung und liegt eine erfolgreiche Inbetrieb-
nahme (Heizungs-Wärmepumpe und zentrale Wohnungs-
lüftungsgeräte) durch den autorisierten Systemtechnik-
Kundendienst vor, wird vermutet, dass es sich um einen
Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn
es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten
des Mangels in Deutschland betrieben wird und
Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden
können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkann-
ter Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile
unentgeltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch
einwandfreie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des
Einsatzes des Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des
Gerätes bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängel-
beseitigung werden nicht übernommen. Ausgebaute Tei-
le, die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile
endet mit dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für
das Gerät. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zer-
brechliche Teile, die den Wert oder die Gebrauchs-
tauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beeinträchti-
gen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/
oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer
oder einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschrif-
ten, die Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunter-
nehmen oder unsere Montage- und Gebrauchsanweisung
sowie die in den Projektierungsunterlagen enthaltenen
Hinweise oder Einbindungsschemen nicht beachtet wor-
den sind oder wenn unser funktionsnotwendiges Zube-
hör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens des
Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenomme-
nen Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Garantie
erstreckt sich auf das Gerät und vom Lieferer bezogene
Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/An-
lagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezogenen Teile
zurückzuführen sind fallen nicht unter den Garantiean-
spruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die
Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar ver-
zögert wird, wird der Hersteller entweder kostenfreien Er-
satz liefern oder den Minderwert vergüten. Im Falle einer
Ersatzlieferung, behalten wir uns die Geltendmachung ei-
ner angemessenen Nutzungsanrechnung, für die bisheri-
ge Nutzungszeit, vor. Weitergehende oder andere Ansprü-
che, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Ge-
rätes entstandener Schäden sind soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs-
Wärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab
Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Ausliefe-
rung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen ge-
währt: Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Ga-
rantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den autori-
sierten Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahmeprotokoll
innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von weniger als
150 Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll vermerkte Mängel sind
unverzüglich zu beseitigen. Dies ist Grundlage für die Garantie.
Das Inbetriebnahmeprotokoll ist, innerhalb von einem Monat nach
erfolgter Inbetriebnahme, an die unten angegebene Adresse ein-
zureichen, von welcher auch die Garantiezeitverlängerung be-
stätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetrieb-
nahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die ord-
nungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der
Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagenmängel
und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für Heizungs-Wärmepumpen von
derzeit netto Euro 320,-- und für zentrale Lüftungsanlagen von
netto Euro 450,--, jeweils je Gerät, wird durch den autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt. Eine Preisanpassung ist vorbehalten.
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte Systemtechnik-Kun-
dendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des
Problems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst erfahren Sie über die zentrale
Servicehotline des Geschäftsbereiches Dimplex der KKW Kulm-
bacher Klimageräte-Werk GmbH.
KKW Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18
95326 Kulmbach
Tel.-Nr.:
+49 (0) 9221 709 562
Fax.-Nr.:
+49 (0) 9221 709 565
E-Mail-Adresse:
kundendienst@kkw.de
kundendienst@dimplex.de
Internet:
www.kkw.de
www.dimplex.de
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer
E-Nr. und das Fertigungsdatum FD des Gerätes benötigt. Diese
Angaben befinden sich auf dem Typschild in dem stark umran-
deten Feld.
Kundendienstadresse
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