Bauaufsichtliche Abnahmeverfahren
13.7 Füll- und Ergänzungswasser
Das Anlagenfüllwasser ist nach Vorgabe der
Remeha Wasserqualitätsvorschriften (basierend
auf der Richtlinie VDI 2035) aufzubereiten.
Weitere Informationen siehe Abs. 11.7 Wasseraufbereitung
14 Bauaufsichtliche Abnahmeverfahren
Im Zuge des bauaufsichtlichen Abnahme-
verfahrens werden Brennwertfeuerstätten durch
den Bezirksschornsteinfegermeister auf
Einhaltung der bauaufsichtlichen Vorschriften
und der zu beachtenden allgemein anerkannten
technischen Regeln geprüft.
Zu den bauaufsichtlichen Vorschriften gehören
die Landesbauordnungen, deren Durch-
führungsverordnungen bzw. Feuerungs-
verordnungen und die allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen ggf.
Zustimmungen der obersten
Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall.
15 EG- Komformitätserklärung
Die Kessel stimmen mit dem in der EG-
Konformitätserklärung angegebenen Baumuster
überein und werden in Übereinstimmung mit den
Vorschriften europäischer Richtlinien und
Normen hergestellt und vertrieben. Das Original
der Konformitätserklärung ist
beim Hersteller verfügbar.
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Remeha Gas 220 Ace
40000346 Stand: 07/2018