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Wartung Und Reinigung; Hinweise Auf Wichtige Sicherheitsvorschriften Und Bestimmungen; Allgemeines; Bundes-Immissionsschutzgesetz - REMEHA W21 ECO-Combi Technische Daten; Planungshinweise

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12. WARTUNG UND REINIGUNG

Der Remeha W21/28 ECO-Combi ist bei richtiger Einstel-
lung weitgehend wartungsfrei. Das Gerät muss einmal
jährlich kontrolliert und gegebenenfalls gereinigt werden.
Sofern eine Überprüfung des Wärmetauschers und
der Abgaswege ergeben hat, dass keine Kesselreini-
gung erforderlich ist, umfasst der Wartungsumfang fünf
Arbeitsgänge:

13. HINWEISE AUF WICHTIGE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN

13.1 Allgemeines

Der Gas-Brennwertkessel erfüllt hinsichtlich der aus-
gewiesenen Nennwärmeleistungen und der heiztechni-
schen Anforderungen DIN 4702 Teil 6.
Bei der Installation, bei der Inbetriebnahme und bei Be-
trieb der Gas-Brennwertkessel sind neben den örtlichen
Bauvorschriften und Vorschriften über Feuerungsanlagen
noch nachfolgende Normen, Regeln und Richtlinien zu
beachten:
- DIN 4705: Berechnung von Schornsteinabmessungen.
- DIN 4751 Teil 1: Offene und geschlossene physika-
lisch abgesicherte Wärmeerzeugungsanlagen mit Vor-
lauftemperaturen bis 120°C - Sicherheitstechnische
Ausrüstung.
- DIN 4751 Teil 2: Geschlossene thermostatisch abge-
sicherte Wärmeerzeugungsanlagen mit Vorlauftempe-
raturen bis 120°C - Sicherheitstechnische Ausrüstung.
- DIN 4753: Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser.
- DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasserinstalla-
tionen (TRWI).
- DVGW-TRGI 1986: Technische Regeln für Gasinstalla-
tionen.
- DVGW-Arbeitsblatt G 260/I: Technische Regeln für die
Gasbeschaffenheit.
- DIN - VDE.: Bestimmungen für die elektrischen Aus-
rüstung und den Anschluss.
- Heizungsanlagen-Verordnung.
a. Verbrennungstechnische Prüfung des Kessels.
b. Reinigung des Siphons für die Kondensatableitung.
c. Wenn vorhanden, Überprüfung und spülen der
Neutralisationseinrichtung.
d. Kontrolle der Zündelektrode. Der Zündabstand soll 3-4
mm betragen.
e. Prüfung des Wasserdruckes (min 0,8 bar) gegebenen-
falls Nachfüllung.

13.2 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Feuerungsanlagen sind so zu betreiben, dass die in
I mSchV genannten Grenzwerte nicht überschritten
der B
werden.
13.3 Füll- und Ergänzungswasser
VDI 2035: Verhütung von Schäden durch Korrosion und
Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen mit be-
stimmungsgemässen Betriebstemperaturen bis 100°C.
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Diese Anleitung auch für:

W28 eco-combi

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