Planungshinweise
11.7 Wasseraufbereitung
Das Anlagenfüllwasser ist nach Vorgabe der
Remeha Wasserqualitätsvorschriften (basierend
auf der Richtlinie VDI 2035) aufzubereiten.
In vielen Fällen können der Heizkessel und das
Zentralheizungssystem mit normalem
Leitungswasser befüllt werden. Eine
Wasseraufbereitung ist nicht immer erforderlich.
Bei nicht aufbereitetem Wasser muss der pH-
Wert des Wassers in der Anlage zwischen 7 und
9, und bei aufbereitetem Wasser zwischen 7
und 8,5 liegen.
Die maximale Härte des Wassers in der Anlage
ist von der Gesamtleistung und dem Gesamt-
wasservolumen abhängig.
Weitere Informationen sind in unseren
Wasserqualitätsrichtlinien zu finden. Die
Angaben im unten genannten Dokument
müssen immer eingehalten werden.
Für Schäden am Wärmetauscher, die durch
Sauerstoffdiffusion in das Heizungswasser
entstehen, übernimmt Remeha keine Haftung.
Wir empfehlen immer dann, wenn die
Möglichkeit des Sauerstoffeintritts in das
Heizsystem besteht, eine Systemtrennung durch
Zwischenschalten eines Wärmetauschers.
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40000346 Stand: 07/2018
Remeha Gas 220 Ace