Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über die maximal anfallende Kondensatmenge
flüssiger und gasförmiger Brennstoffe.
Tab.19 Maximale Kondensatmenge
Tab.20 Neutralisationspflicht nach ATV-DVWK-A 251
Nennwärme‐
Neutralisation von Feuerungs‐ Einschränkungen
leistung
anlagen und Motoren ohne
Katalysator ist erforderlich bei
Gas
nein
< 25 kW
25 bis 200 kW
nein
> 200 kW
ja ja ja
40000346 Stand: 07/2018
Heizöl EL
DIN 51503‐1 DIN 51603‐1
schwefelarm
nein
1) 2)
1) 2)
nein
1) 2) 3)
1) 2) 3)
Remeha Gas 220 Ace
Heizöl EL
Eine Neutralisation ist dennoch
erforderlich
Standard
1)
bei
Abwassers in Kleinkläranlagen
ja
2)
bei Gebäuden und Grundstücken,
deren Entwässerungsleitungen die
Materialanforderungen nach Abschnitt
ja
5.3 nicht erfüllen,
3)
bei Gebäuden, die die Bedingungen
der ausreichenden Vermischung nach
Abschnitt 4.1.1 nicht erfüllen.
Planungshinweise
Ableitung
des
häuslichen
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