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Einleitung; Beschränkungen Für Den Mähvorgang - Yard Force SC600ECO Originalanleitung

Rasenroboter
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INBETRIEBNAHME
4. Inbetriebnahme
In diesem Abschnitt wird erklärt, wie der YARD FORCE-Rasenroboter aufgebaut und
eingerichtet wird. Bitte lesen Sie diese Hinweise vollständig durch, bevor Sie mit dem
Aufbau des Geräts beginnen.

4.1. Einleitung

Es wird empfohlen, eine Skizze von Ihrem Rasen mit sämtlichen Hindernissen und
Schutzmaßnahmen anzufertigen. So lässt sich die günstigste Position für die Ladestation
und die beste Anordnung des Begrenzungsdrahtes an Ihrer Rasenumrandung zum Schutz
von Büschen, Blumenbeeten usw. ermitteln. Sie benötigen außerdem Werkzeuge wie einen
Hammer, eine Drahtschere oder -zange.
4.2. Beschränkungen für den Mähvorgang
Bei starren und standfesten Hindernissen mit einer Höhe von mehr als 10 cm wie Mauern,
Zäunen, Gartenmöbeln oder ähnlichem reagieren die Aufprallsensoren sofort und sorgen
dafür, dass der Rasenroboter anhält, rückwärts fährt, wendet und zum Mähen in eine
andere Richtung weiterfährt. Es ist aber dennoch empfehlenswert, das Hindernis gegen
den Arbeitsbereich abzugrenzen.
> 100 mm
< 400 mm
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INBETRIEBNAHME
Bäume
Der YARD FORCE-Rasenroboter behandelt Bäume wie allgemeine Hindernisse. Allerdings
sollten Bereiche des Gartens, wo Baumwurzeln weniger als 10 cm aus dem Boden ragen,
gemieden werden, um Beschädigungen an Wurzeln, Schneidmessern und Profilen der
Hinterräder zu vermeiden.
Steine
Im Mähbereich liegende größere Steine sind ebenfalls Hindernisse und müssen vom
Arbeitsbereich ausgegrenzt werden, um zu vermeiden, dass der Rasenroboter darüber
fährt.
Gefälle
Der YARD FORCE-Rasenroboter kann Steigungen und Gefälle von bis zu 50 % im
Mähbereich befahren. Wenn jedoch die Gefällefläche direkt an einem Begrenzungsdraht
liegt, darf die Neigung maximal 10° betragen, da der Rasenroboter sonst aufgrund der
Geschwindigkeit beim Bergabfahren, insbesondere bei Regen oder rutschigem Boden, die
Begrenzung überfahren und in Bereiche außerhalb des Arbeitsbereiches gelangen könnte.
Das Gefälle darf nicht mehr als
50 % (27°) betragen.
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