2 I Deutsch
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ALLGEMEINE BETRIEBSANLEITUNG FÜR DRUCKLUFT NAGLER
1.
BESONDERE HINWEISE
1.1 VORSCHRIFTEN
Für Eintreibgeräte gilt die Norm EN 792-13:2009-01
»Handgehaltene nicht-elektrisch betriebene Maschi-
nen - Sicherheitsanforderungen - Teil 13: Eintreibge-
räte«.
Diese Norm fordert, dass
-
in Eintreibgeräten nur diejenigen Eintreibge-
genstände verarbeitet werden dürfen, die in der
zugehörigen Betriebsanleitung aufgeführt sind
(siehe technische Daten). Eintreibgerät und die
in der Betriebsanleitung bezeichneten Eintreib-
gegenstände sind als ein sicherheitstechnisches
System anzusehen.
-
Schnellkupplungen für den Anschluß an die
Pneumatik-Druckquelle verwendet werden und
der unverschließbare Nippel am Gerät ange-
bracht sein muss, so dass nach dem Trennen
keine Druckluft mehr im Gerät vorhanden ist.
-
Sauerstoff oder brennbare Gase nicht als
Energiequelle
Eintreibgeräte verwendet werden dürfen,
weil sonst Feuer- und Explosionsgefahr besteht.
-
Eintreibgeräte nur an Leitungen angeschlossen
werden dürfen, bei denen der maximal zulässige
Betriebsdruck des Gerätes um nicht mehr als 10%
überschritten werden kann; bei höheren Drücken
muss ein Druckregelventil (Druckminderer) mit
nachgeschaltetem Druckbegrenzungsventil in
die Druckluftleitung eingebaut werden.
-
für die Instandsetzung von Eintreibgeräten nur
vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten
bezeichnete Ersatzteile verwendet werden dür-
fen.
-
Instandsetzungsarbeiten nur durch vom Herstel-
ler Beauftragte oder durch andere Sachkundige
unter Beachtung der in der Betriebsanleitung ent-
haltenen Angaben durchgeführt werden dürfen.
Anmerkung: Sachkundiger ist, wer aufgrund
seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der
Eintreibgeräte hat und mit den einschlägigen staatli-
chen Vorschriften soweit vertraut ist, dass er den ar-
beitssicheren Zustand von Eintreibgeräten beurteilen
kann.
-
Halterungen zum Befestigen von Eintreibgeräten
auf einem Träger, z. B. Werktisch, vom Hersteller
der Halterung so gestaltet sein müssen, dass Ein-
treibgeräte für den vorgesehenen Verwendungs-
zweck sicher befestigt werden können, z. B.
gegen Beschädigung, Verdrehen, Verschieben.
1.2. GERÄUSCHEMISSION
Für das Eintreibgerät wurden nach EN 12 549:1999
die Geräuschkennwerte ermittelt (siehe technische
Daten).
Diese Werte sind gerätebezogene Kennwerte und
Karl M. Reich Verbindungstechnik
für
druckluftbetriebene
Allgemeine Betriebsanleitung für Nagler
geben nicht die Geräuschentwicklung am Verwen-
dungsort wieder. Die Geräuschentwicklung am Ver-
wendungsort hängt z.B. ab von der Arbeitsumge-
bung, dem Werkstück, der Werkstückauflage und der
Zahl der Eintreibvorgänge.
Entsprechend den Arbeitsplatzverhältnissen und
der Werkstückgestaltung sind ggf. individuelle Ge-
räuschminderungsmaßnahmen durchzuführen, wie
z.B. Auflegen der Werkstücke auf schalldämpfende
Unterlagen, Verhinderung von Vibration der Werk-
stücke durch Einspannen oder Zudecken, Einstellen
des für den Arbeitsvorgang erforderlichen gering-
sten Betriebsdruckes.
In besonderen Fällen ist das Tragen von per-
sönlichem Gehörschutz erforderlich.
1.3 MECHANISCHE STÖßE (VIBRATION)
Für das Eintreibgerät wurde der Vibrationskennwert
ermittelt nach ISO 8662-11:1999.
Der Wert ist ein gerätebezogener Kennwert und stellt
nicht die Einwirkung auf das Hand-Arm-System bei
der Anwendung des Gerätes dar. Eine Einwirkung auf
das Hand-Arm-System bei der Anwendung des Ge-
rätes hängt z.B. ab von der Greifkraft, der Anpress-
kraft, der Arbeitsrichtung, dem eingestellten Luft-
druck, dem Werkstück, der Werkstückauflage.
1.4 SICHERHEIT DES EINTREIBGERÄTES
Prüfen Sie vor jedem Arbeitsbeginn die einwandfreie
Funktion der Sicherheits- und Auslöseeinrichtungen
sowie den festen Sitz aller Schrauben und Muttern.
Führen Sie keine unvorschriftsmäßigen Manipulati-
onen am Eintreibgerät durch.
Demontieren oder blockieren Sie keine Teile des Ein-
treibgerätes, wie z.B. eine Auslösesicherung.
Führen Sie keine »Notreparaturen« mit ungeeigneten
Mitteln durch.
Das Eintreibgerät ist regelmäßig und sachgerecht zu
warten.
Vermeiden Sie jegliche Schwächung und Beschädi-
gung des Gerätes z.B. durch
-
Einschlagen oder Eingravieren,
-
vom Hersteller nicht zugelassene Umbaumaß-
nahmen,
-
Führen an Schablonen, die aus hartem Material z.
B. Stahl gefertigt sind,
-
Fallenlassen auf oder Schieben über den Fußbo-
den,
-
Handhabung als Hammer,
-
jede Art von Gewalteinwirkung
1.5 ARBEITSSICHERHEIT
-
Richten Sie ein betriebsbereites Eintreibgerät
niemals direkt gegen sich selbst oder auf andere
Personen.
-
Halten Sie das Eintreibgerät beim Arbeiten so,
dass Kopf und Körper bei einem möglichen
Rückstoß infolge einer Störung der Energiever-
REICH ®