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Transport Und Lagerung; Aktuell Gültige Verpackungsverordnung; Transportschäden - KaVo DSEplus 5192 TLC Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung DSEplus 5192 / 5193 / 5192 TLC
1 Benutzerhinweise | 1.4 Transport und Lagerung
Die Garantie bezieht sich nicht auf Defekte und deren Folgen, die entstanden sind
oder entstanden sein können durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behand‐
lung, Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedienungs- oder
Anschlussvorschriften, Korrosion, Verunreinigung der Medienversorgung oder che‐
mische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvor‐
schriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter aus Glas
und Glasfaser, Glaswaren, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit von Kunst‐
stoffteilen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Defekte oder deren Folgen darauf beruhen
können, dass Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.
Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn diese unver‐
züglich KaVo schriftlich angezeigt werden.
Dieser Anzeige ist die Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie beizufügen, aus der die
Fertigungsnummer eindeutig ersichtlich ist. Neben der Garantie gelten die gesetz‐
lichen Gewährleistungsansprüche des Käufers, wobei die Gewährleistungsfrist 12
Monate beträgt.

1.4 Transport und Lagerung

1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Das sachgerechte Entsorgen und Recycling der Verkaufsverpackungen erfolgt ge‐
mäß der gültigen Verpackungsverordnung über Entsorgungsbetriebe/Recyclingfir‐
men im Rahmen eines flächendeckenden Rücknahmesystems. Dafür hat KaVo
seine Verkaufsverpackungen lizensieren lassen. Bitte beachten Sie Ihr regionales
öffentliches Entsorgungssystem.
1.4.2 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
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