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Wartungsanleitung; Monatliche Überprüfung; Jährliche Prüfung Und Wartung - Hekatron FSZ Basis Montageanleitung

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9 Inbetriebnahme und Abnahme

9.2 Wartungsanleitung

Der Antragsteller der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung hat dafür zu sorgen, dass zu der
jeweiligen Ausführungsvariante der Feststellanlage (entsprechend der eingesetzten Geräte) eine
schriftliche Wartungsanleitung mitgeliefert wird. Aus der Wartungsanleitung muss ersichtlich sein,
welche Arbeiten auszuführen sind, damit sichergestellt ist, dass die eingebaute Feststellanlage auch
nach langer Nutzung ihre Aufgaben erfüllt.
9.3 Monatliche Überprüfung
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und in Abständen von maxi-
mal einem Monat auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Ergeben zwölf im Abstand von einem Monat aufeinander folgende Funktionsprüfungen keine
Funktionsmängel, so braucht die Feststellanlage nur im Abstand von 3 Monaten überprüft werden.
Wird bei den vierteljährlichen Funktionsprüfungen ein Funktionsmangel festgestellt, so ist umge-
hend die Betriebsfähigkeit wieder herzustellen und diese durch mindestens drei aufeinanderfol-
gende monatliche Funktionsprüfungen nachzuweisen.
Bezüglich der im Rahmen der Überprüfung durchzuführenden Maßnahmen wird auf Abschnitt
6.1, der Norm DIN 14677 verwiesen. Diese Überprüfung darf nach entsprechender Einweisung von
jedermann eigenverantwortlich durchgeführt werden; eine besondere Qualifikation ist nicht erfor-
derlich. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen bzw. vierteljährlichen Überprüfung sind
aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.
9.4 Jährliche Prüfung und Wartung
Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, in Abständen von maximal zwölf Monaten eine Prüfung
der Feststellanlage auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie
eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Bezüglich der im Rahmen der jährlichen
Prüfung und Wartung durchzuführenden Maßnahmen wird auf Abschnitt 6.1, der Norm DIN 14677
verwiesen. Diese jährliche Prüfung und Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür
ausgebildeten Person ausgeführt werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung
und Wartung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.
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