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Einschränkung Des Verwendungszwecks; Zulassungen; Getestete Persönliche Schutzausrüstung - Dräger CPS 7900 Gebrauchsanweisung

Schutzanzüge
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2.2
Einschränkung des Verwendungszwecks
Für bestimmte Chemikalien gibt es in Abhängigkeit von Kon-
zentration, Aggregatzustand und Umgebungsbedingungen
Einsatzzeitbeschränkungen. Informationen zu mechanischer
und chemischer Beständigkeit sowie zur Temperaturbestän-
digkeit siehe "Beständigkeit des Anzugmaterials" auf Seite 16.
Hitze und offene Flammen meiden. Der Chemikalienschutzan-
zug ist nicht zur Brandbekämpfung geeignet. Zulässige Tem-
peraturen im Einsatz siehe Kap. 8 auf Seite 15.
Der Chemikalienschutzanzug bietet keinen Schutz vor Strah-
lung von radioaktiven Partikeln oder vor Strahlenschäden.
Der Chemikalienschutzanzug darf nicht eingesetzt werden,
wenn er beschädigt oder verschlissen ist.
2.3

Zulassungen

Der Chemikalienschutzanzug ist nach folgenden Normen und
Richtlinien zugelassen:
EN 943-1:2002 und EN 943-2:2002
89/686/EWG
EN 14126:2003:1a-ET-B
BS 8467:2006:category A
EN 1073-1:1998:IL:Klasse 4
(nur Dräger CPS 7900 mit Belüftungseinheit)
EN 1073-2:2002:IL:Klasse 3
(nur Dräger CPS 7900 ohne Belüftungseinheit)
EN 14593-1:2005
(nur Dräger CPS 7900 mit Belüftungseinheit)
NFPA 1991:2005
(nur Dräger CPS 7900 mit Handschuhkombination 3 (in-
nen Silvershield-Handschuh, darüber Butyl-Handschuh,
außen K-Mex Gigant-Handschuh), Socken und einer Ab-
deckung der Anzugventile aus Anzugmaterial
vfdb-Richtlinie 0801:2006-11
(nur Dräger CPS 7900 ohne Belüftungseinheit)
ISO 16 602:2007
SOLAS II-2, Reg. 19, consolidated edition 2004
HINWEIS
i
i
Die Normen, nach denen der jeweilige Chemikalien-
schutzanzug zugelassen ist, sind auf dem Typenschild
mit einem Punkt markiert.
Für Chemikalienschutzanzüge, die nach NFPA 1991:2005 zu-
gelassen sind, gelten folgende Gewährleistungsbestimmun-
gen:
Falls zwischen Dräger und dem Kunden nichts anderes
vereinbart ist, gilt bei Material- oder Produktionsfehlern
Folgendes: Der Kunde wendet sich an das Unternehmen, bei
dem er das Produkt gekauft hat (den „Verkäufer"). Es gelten
die Gewährleistungsbedingungen, die zwischen Kunden und
Verkäufer vereinbart wurden. Das Produkt muss genauso
verwendet
werden
wie
beschrieben. Wenn das Produkt anders verwendet wird, kann
das dazu führen, dass die Gewährleistungsansprüche
erlöschen.
Dräger CPS 7900
in
der
Gebrauchsanweisung
2.4
Getestete Persönliche Schutzausrüstung
VORSICHT
!
Folgende Kombinationen der Schutzausrüstung sind
von Dräger getestet und zugelassen.
Andere Kombinationen sind nicht von Dräger getestet
und zugelassen. Falls andere Kombinationen verwen-
det werden sollen, muss der Betreiber prüfen, ob diese
verwendet werden können.
2.4.1
Atemanschlüsse
Vollmasken Dräger FPS 7000 RA/PE/P/ESA
Vollmasken Panorama Nova RA/PE/P/ESA
Vollmasken f2 PA-RA/PE
Masken-Helm-Kombinationen Dräger FPS 7000 H61/H62
Masken-Helm-Kombinationen Panorama Nova S-RA/Sup-
ra, Panorama Nova S-PE/Supra und Panorama Nova S-
HE-EPDM-PC-RA
Masken-Helm-Kombinationen f2 S-PA-PE/Supra
2.4.2
Pressluftatmer
PA 80/90 UP
PA 94 UP
PA 94 D plus
PSS 100D
1
PSS 100
1
PSS 3000
1
PAS 3000
1
PSS 5000
1
PSS 7000
2.4.3
Lungenautomaten
alle Lungenautomaten der PSS-Serie
2.4.4
Schutzhelme
Dräger HPS 4100
Dräger HPS 4300
Dräger HPS 6100
Dräger HPS 6200
Schuberth F110
Schuberth F210
Dräger F1S12
Dräger F1SA12
Heros I
Heros II
1
Auch in Kombination mit ASV und Y-Stück bei Verwendung eines
ASV
Beschreibung
5

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