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Aufstellraum; Auslegung Der Anlage - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CM3 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungs- und Betriebshinweise

Aufstellraum

Allgemeine Anforderungen
Der Aufstellraum muss den Vorgaben der Feuerungsverordnung
des jeweiligen Lands entsprechen. Die Heizkessel dürfen in Räu-
men, in denen mit Luftverunreinigungen durch Halogenkohlen-
wasserstoffe zu rechnen ist, wie Friseurbetrieben, Druckereien,
chemischen Reinigungen, Labors usw., nur aufgestellt werden,
wenn ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, die für die
Heranführung unbelasteter Verbrennungsluft sorgen. In Zweifels-
fällen bitten wir, mit uns Rücksprache zu halten.
Heizkessel dürfen nicht in Räumen mit starkem Staubanfall oder
hoher Luftfeuchtigkeit aufgestellt werden. Der Aufstellraum muss
2
frostsicher und gut belüftet sein. Werden diese Hinweise nicht
beachtet, entfällt für auftretende Kesselschäden, die auf einer die-
ser Ursachen beruhen, die Gewährleistung. Die Heizkessel sind
für eine Dachaufstellung besonders geeignet. Sie brauchen kei-
nen hohen Schornstein, da sie mit Überdruck in der Brennkammer
betrieben werden.
Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung
Anforderungen an Aufstellräume sind in dem Muster einer Feue-
rungsverordnung aufgeführt. Maßgebend sind die jeweiligen Lan-
desbauordnungen der einzelnen Bundesländer, die sich im
Wesentlichen an den nachstehend aufgeführten Anforderungen
der Muster-Feuerungsverordnung orientieren.
Verbrennungsluftversorgung
Für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Gesamt-Nenn-Wär-
meleistung von mehr als 50 kW gilt die Verbrennungsluftversor-
gung als nachgewiesen, wenn die Feuerstätten in Räumen
aufgestellt sind, die eine ins Freie führende Öffnung oder Leitung
haben. Der Querschnitt der Öffnung muss mindestens 150 cm
und für jedes über 50 kW Nenn-Wärmeleistung hinausgehende
kW Nenn-Wärmeleistung 2 cm
mungstechnisch äquivalent bemessen sein. Der erforderliche
Querschnitt darf auf höchstens 2 Öffnungen oder Leitungen auf-
geteilt sein.
²
= Summe aller Nenn-Wärmeleistungen in kW
n

Auslegung der Anlage

Vorlauftemperaturen
Um die Verteilungsverluste gering zu halten, empfehlen wir die
Wärmeverteilungsanlage und
Trinkwassererwärmung auf max. 70 ºC (Vorlauftemperatur) aus-
zulegen.
VIESMANN
10
(Fortsetzung)
2
betragen. Leitungen müssen strö-
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlos-
sen oder zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicher-
heitseinrichtungen gewährleistet ist, dass die Feuerstätten nur bei
geöffnetem Verschluss betrieben werden können. Der erforderli-
che Querschnitt darf durch den Verschluss oder durch Gitter nicht
verengt werden. Die ausreichende Verbrennungsluftversorgung
kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
Aufstellräume für Feuerstätten
Feuerstätten für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer
Gesamt-Nenn-Wärmeleistung von mehr als 50 kW dürfen nur in
Räumen mit folgenden Vorraussetzungen aufgestellt werden:
Keine anderweitige Nutzung, ausgenommen Aufstellung von
Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbren-
nungsmotoren sowie Lagerung von Brennstoffen
Keine Öffnungen gegenüber anderen Räumen , ausgenommen
Öffnungen für Türen
Türen dicht- und selbstschließend
Lüftungsmöglichkeit
Brenner und Brennstoff-Fördereinrichtungen der Feuerstätten
müssen durch einen außerhalb des Aufstellraums angeordneten
Schalter (Notschalter) jederzeit abgeschaltet werden können.
Neben dem Notschalter muss ein Schild mit der Aufschrift NOT-
SCHALTER-FEUERUNG vorhanden sein.
Abweichend von den Anforderungen an den Aufstellraum dürfen
die Feuerstätten unter einer der folgenden Bedingungen auch in
anderen Räumen aufgestellt werden:
Die Nutzung dieser Räume erfordert dies und die Feuerstätten
können sicher betrieben werden.
2
Diese Räume liegen in freistehenden Gebäuden , die allein dem
Betrieb einer Feuerstätte sowie der Brennstofflagerung dienen.
Weitere Anforderungen an die Aufstellung von Feuer-
stätten
Brennstoffleitungen müssen unmittelbar vor in Räumen aufge-
stellten Gasfeuerstätten mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein,
die folgende Voraussetzungen erfüllt:
Bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von mehr als
100 ºC wird die weitere Brennstoffzufuhr selbsttätig absperrt.
Sie ist so beschaffen, dass bis zu einer Temperatur von 650 ºC
über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten nicht mehr als
30 l/h (gemessen als Luftvolumenstrom) durch- oder ausströ-
men können.
Feuerstätten für Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische)
dürfen in Räumen, deren Fußboden an jeder Stelle mehr als 1 m
unter der Geländeoberfläche liegt, nur unter folgenden Bedingun-
gen aufgestellt werden:
Die Feuerstätten haben eine Flammenüberwachung.
Es ist sichergestellt, dass auch bei abgeschalteter Feuerungs-
einrichtung Flüssiggas aus den im Aufstellraum befindlichen
Brennstoffleitungen in gefahrdrohender Menge nicht austreten
kann oder über eine mechanische Lüftungsanlage sicher abge-
führt wird.
Feuerstätten müssen von Teilen aus brennbaren Baustoffen und
von Einbaumöbeln soweit entfernt oder so abgeschirmt sein, dass
an diesen bei Nenn-Wärmeleistung der Feuerstätten keine höhe-
ren Temperaturen als 85 ºC auftreten können. Andernfalls muss
ein Abstand von mindestens 40 cm eingehalten werden.
Bei den Heizkesseln mit mitgelieferter Kesselkreisregelung ist die
max. Kesselwassertemperatur auf 75 ºC begrenzt. Zur Erhöhung
der Vorlauftemperatur kann der Temperaturregler umgestellt wer-
den.
VITOCROSSAL / VITOTRANS 333

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