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Vitotrans 333; Brenner; Geeignete Brenner; Anbau Des Brenners - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CM3 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungs- und Betriebshinweise

Vitotrans 333

Die Vitotrans 333 Abgas-/Wasser-Wärmetauscher können bei
Einsatz eines Öl/Gas-Kombibrenners zeitweise (max. 6 Wochen
pro Heizperiode) mit Heizöl EL betrieben werden. Das verwendete
Heizöl EL muss der DIN 51603 entsprechen und darf maximal
0,2 % Schwefel enthalten.

2.5 Brenner

Geeignete Brenner

Gas-Gebläsebrenner
Der Brenner muss nach EN 676 geprüft und nach der Richtlinie
90/396/EWG mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.
Unit-Brenner
Bei Vitocrossal 200 mit 87 bis 311 kW gehört der MatriX-Strah-
lungsbrenner zum Lieferumfang. Diese Heizkessel können auch
raumluftunabhängig betrieben werden. Hier ist die Restförder-
höhe der Brenner variabel und direkt von den Widerständen in der
Zuluftleitung abhängig.
Für Vitocrossal 300 mit 87 bis 314 kW sind Viessmann Unit Gas-
Gebläsebrenner als MatriX-Strahlungsbrenner erhältlich. Die
Restförderhöhe dieser Brenner beträgt 70 Pa.

Anbau des Brenners

Vitocrossal 200/300 (Typ CM2, CM3 und CT3), 87 bis 314 kW mit
MatriX-Strahlungsbrenner: Die Kesseltür zum Anbau des MatriX-
Strahlungsbrenners gehört zum Lieferumfang des Brenners.
Vitocrossal 300 (Typ CT3), 187 bis 635 kW: Der Lochkreis der
Brennerbefestigungslöcher und die Brennerrohr-Durchführungs-
öffnung entsprechen den Abmessungen einer Vielzahl bekannter
Brennerfabrikate. Liegen abweichende Abmessungen vor, sind in
die Brennerplatte die Brenner- befestigungslöcher zu bohren, die
Brennerrohr-Durchführungsöffnung auszubrennen und die Bren-
nerplatte an die Kesseltür zu schrauben.
2.6 Abgasführung

Abgasanlagen

Anforderungen an Abgasanlagen sind in der Muster-Feuerungs-
verordnung, die den jeweiligen Landesbauordnungen und Feue-
rungsverordnungen der einzelnen Bundesländer zugrunde liegt,
und den TRGI aufgeführt.
Darin wird folgendes gefordert:
Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe,
soweit erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und
innerer Oberfläche, so bemessen sein, dass die Abgase bei
allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abge-
führt werden und gegenüber Räumen kein gefährlicher Über-
druck auftreten kann.
Die Abgase von Feuerstätten für flüssige und gasförmige
Brennstoffe können in Schornsteine oder Abgasleitungen ein-
geleitet werden.
Abgasleitungen an Gebäuden müssen von Fenstern einen
Abstand von mindestens 20 cm haben.
Die Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen müs-
sen folgende Voraussetzungen erfüllen:
VITOCROSSAL / VITOTRANS 333
(Fortsetzung)
Nach dem Ölbetrieb ist der Vitotrans 333 Abgas-/Wasser-Wärme-
tauscher gründlich von Verbrennungsrückständen zu reinigen.
Die Reinigung kann chemisch erfolgen. Anschließend gründlich
mit Leitungswasser durchspülen und die eingesetzte Neutralisa-
tionseinrichtung auf Funktion prüfen und ggf. warten.
Für Vitocrossal 300 mit 187 bis 978 kW sind Gas-Gebläsebren-
ner der Firmen Elco und Weishaupt erhältlich. Siehe Preisliste.
Die Lieferung erfolgt durch die Brennerhersteller. Weitere geeig-
nete Brenner auf Anfrage.
Einsatzbereich
Die Heizkessel werden mit Überdruck in der Brennkammer betrie-
ben. Es ist ein Brenner einzusetzen, der für den jeweiligen heiz-
gasseitigen Widerstand und den erforderlichen Förderdruck der
Abgasleitung geeignet ist (siehe Datenblatt des betreffenden
Heizkessels). Das Material des Brennerkopfs muss für Betriebs-
temperaturen bis mindestens 500 ºC geeignet sein.
Brenner-Ausführungen
Es können mehrstufige oder stufenlose (modulierende) Brenner
eingesetzt werden.
Vitocrossal 300 (Typ CR3), 787 und 978 kW: Die Brenneröffnung
entspricht der EN 303-1. Zum Anbau des Brenners ist die im Lie-
ferumfang enthaltene Brennerplatte zu verwenden.
Auf Wunsch (gegen Mehrpreis) können Brennerplatten werkseitig
vorbereitet werden. Dazu bitte Brennerfabrikat und Typ bei der
Bestellung angeben.
Bei Kauf eines Unit Brenners der Firmen Elco oder Weishaupt
kann eine gebohrte Brennerplatte mitgeliefert werden.
Wenn Brenner mit Brennerrohrdurchmesser größer als die Bren-
nerrohröffnung eingesetzt werden sollen, ist Rücksprache erfor-
derlich.
Weitere Angaben siehe Datenblatt.
Sie müssen den First um mindestens 40 cm überragen oder
von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.
Dachaufbauten und Öffnungen zu Räumen müssen sie um
mindestens 1 m überragen, soweit deren Abstand zu den
Schornsteinen und Abgasleitungen weniger als 1,5 m beträgt.
Ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausge-
nommen Bedachungen, müssen sie um mindestens 1 m über-
ragen oder von ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein.
Abweichend hiervon können weitergehende Anforderungen
gestellt werden, wenn Gefahren oder unzumutbare Belastun-
gen zu befürchten sind.
Bei Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von
1 MW oder mehr hat die Höhe der Austrittsöffnung für die
Abgase die höchste Kante des Dachfirstes um mindestens 3 m
zu überragen und mindestens 10 m über Flur zu liegen.
Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der
Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, des-
sen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20
Grad zu berechnen ist.
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VIESMANN
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