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Aufstellraum - Viessmann Vitogas 100 Typ GS1 Planungsanleitung

Gas-heizkessel
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2.1 Allgemeine Planungshinweise

Aufstellraum

Allgemeine Anforderungen
Der Aufstellraum muss den Vorgaben der
Feuerungsverordnung des jeweiligen
Landes entsprechen.
Die Heizkessel dürfen in Räumen, in
denen mit Luftverunreinigungen durch
Halogenkohlenwasserstoffe zu rechnen
ist, wie Friseurbetrieben, Druckereien,
chemischen Reinigungen, Labors usw.
nur aufgestellt werden, wenn ausrei
chende Maßnahmen ergriffen werden, die
für die Heranführung unbelasteter Ver
brennungsluft sorgen.
In Zweifelsfällen bitten wir, mit uns Rück
sprache zu halten.
Heizkessel dürfen nicht in Räumen mit
starkem Staubanfall oder hoher Luft
feuchtigkeit aufgestellt werden.
Der Aufstellraum muss frostsicher und
gut belüftet sein.
Werden diese Hinweise nicht beachtet,
entfällt für auftretende Schäden, die auf
einer dieser Ursachen beruhen, die
Gewährleistung.
Anforderungen der Muster−
Feuerungsverordnung
Anforderungen an Aufstellräume sind in
dem Muster Feuerungsverordnung auf
geführt. Maßgebend sind die jeweiligen
Landesbauordnungen und Feuerungsver
ordnungen der einzelnen Bundesländer,
die sich im Wesentlichen an den nachste
hend aufgeführten Anforderungen der
Muster Feuerungsverordnung orientie
ren.
Verbrennungsluftversorgung
Für raumluftabhängige Feuerstätten mit
einer Gesamt Nenn Wärmeleistung von
mehr als 50 kW gilt die Verbrennungsluft
versorgung als nachgewiesen, wenn die
Feuerstätten in Räumen aufgestellt sind,
die eine ins Freie führende Öffnung oder
Leitung haben. Der Querschnitt der Öff
nung muss mindestens 150 cm
jedes über 50 kW Nenn Wärmeleistung
hinausgehende kW Nenn Wärmeleistung
2
2 cm
betragen. Leitungen müssen strö
mungstechnisch äquivalent bemessen
sein. Der erforderliche Querschnitt darf
auf höchstens 2 Öffnungen oder Leitun
gen aufgeteilt sein.
6
A
+ 2 cm
2
A = 150 cm
.
SQ
= Summe aller Nennwärmeleistungen in kW
N
Verbrennungsluftöffnungen und leitun
gen dürfen nicht verschlossen oder zuge
stellt werden, sofern nicht durch beson
dere Sicherheitseinrichtungen gewähr
leistet ist, dass die Feuerstätten nur bei
geöffnetem Verschluss betrieben werden
können. Der erforderliche Querschnitt
darf durch den Verschluss oder durch Git
ter nicht verengt werden.
Die ausreichende Verbrennungsluftver
sorgung kann auch auf andere Weise
nachgewiesen werden.
Aufstellräume für Feuerstätten
Feuerstätten für flüssige und gasförmige
Brennstoffe mit einer Gesamt Nenn
Wärmeleistung von mehr als 50 kW dür
fen nur in Räumen aufgestellt werden,
H die nicht anderweitig genutzt werden,
ausgenommen zur Aufstellung von
Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken
und ortsfesten Verbrennungsmotoren
sowie zur Lagerung von Brennstoffen
H die gegenüber anderen Räumen keine
Öffnungen, ausgenommen Öffnungen
für Türen, haben
H deren Türen dicht und selbstschließend
sind und
2
H die gelüftet werden können.
und für
Brenner und Regelung des Vitogas 100
müssen durch einen außerhalb des Auf
stellraumes angeordneten Schalter (Not
schalter) jederzeit abgeschaltet werden
können. Neben dem Notschalter muss ein
Schild mit der Aufschrift NOTSCHALTER
FEUERUNG vorhanden sein.
.
2
x (SQ
50 kW)
N
kW
Abweichend von den Anforderungen an
den Aufstellraum dürfen die Feuerstätten
auch in anderen Räumen aufgestellt wer
den, wenn
H die Nutzung dieser Räume dies erfor
dert und die Feuerstätten sicher betrie
ben werden können oder
H diese Räume in freistehenden Gebäu
den liegen, die allein dem Betrieb einer
Feuerstätte sowie der Brennstofflage
rung dienen.
Weitere Anforderungen an die Aufstel
lung von Feuerstätten
Brennstoffleitungen müssen unmittelbar
vor in Räumen aufgestellten Gasfeuer
stätten mit einer Vorrichtung ausgerüstet
sein, die
H bei einer äußeren thermischen Bean
spruchung von mehr als 100 ºC die
weitere Brennstoffzufuhr selbsttätig
absperrt und
H so beschaffen ist, dass bis zu einer Tem
peratur von 650 ºC über einen Zeitraum
von mindestens 30 Minuten nicht mehr
als 30 l/h, gemessen als Luftvolumen
strom, durch oder ausströmen können.
Feuerstätten müssen von Teilen aus
brennbaren Baustoffen und von Einbau
möbeln soweit entfernt oder so abge
schirmt sein, dass an diesen bei Nenn
Wärmeleistung der Feuerstätten keine
höheren Temperaturen als 85 ºC auftreten
können. Andernfalls muss ein Abstand
von mindestens 40 cm eingehalten wer
den.
VITOGAS 100

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