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Garantie; In Keinem Fall - Watson-Marlow qdos20 Handbuch

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m-qdos20-manual-01

3 Garantie

Watson- Marlow („Watson- Marlow" ) garantiert, dass dieses Produkt für einen
Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum des Versands unter normalen Einsatz- und
Wartungsbedingungen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die alleinige Verantwortung von Watson-Marlow und der ausschließliche Anspruch
des Kunden bei jeder Forderung, der sich aus dem Kauf irgendeines Produkts von
Watson-Marlow ergibt, beschränkt sich nach dem Ermessen von Watson-Marlow auf
Reparatur, Ersatz oder Gutschrift, falls zutreffend.
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beschränkt sich die vorstehende
Garantie auf das Land, in dem das Produkt verkauft wird.
Kein Mitarbeiter, Bevollmächtigter oder Vertreter von Watson- Marlow hat die
Befugnis, Watson-Marlow an irgendeine andere Garantie als die vorstehende zu
binden, es sei denn, sie liegt in Schriftform vor und ist von einem Direktor von
Watson-Marlow unterschrieben. Watson-Marlow erteilt keine Garantie hinsichtlich
der Eignung seiner Produkte für einen bestimmten Zweck.

In keinem Fall:

i. dürfen die Kosten des ausschließlichen Anspruchs des Kunden den Kaufpreis
des Produktes überschreiten;
ii. haftet Watson-Marlow für irgendwelche – wie auch immer geartete – direkte,
indirekte, zufällige, spezielle, Folgeschäden oder Strafschadenersatz, selbst
wenn Watson-Marlow von der Möglichkeit derartiger Schäden in Kenntnis
gesetzt wurde.
Watson-Marlow haftet nicht für Verluste, Schäden oder Aufwendungen, die sich
direkt oder indirekt im Zusammenhang mit oder aufgrund der Verwendung seiner
Produkte ergeben, einschließlich Schäden oder Verletzungen, die an anderen
Produkten, Maschinen/Anlagen, Gebäuden oder Sachwerten verursacht wurden.
Watson-Marlow haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf, Gewinnverluste, Zeitverlust, Unannehmlichkeit, Verlust von gefördertem
Produkt und Produktionsverlust.
Diese Gewährleistung verpflichtet Watson-Marlow nicht zur Übernahme etwaiger
Kosten für Demontage, Montage bzw. Transport oder sonstiger Gebühren, die sich
im Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ergeben können.
Watson- Marlow übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden an
zurückgesandten Gegenständen.
Bedingungen
Die Produkte müssen nach vorheriger Absprache an Watson-Marlow oder einen
l
von Watson-Marlow zugelassene Kundendienstzentrale eingeschickt werden.
Alle Reparaturen oder Änderungen müssen von Watson-Marlow oder einer von
l
Watson-Marlow zugelassenen Kundendienstzentrale oder mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung von Watson-Marlow, die von einem Manager oder
Direktor von Watson-Marlowunterschrieben wurde, durchgeführt worden sein.
Fernsteuerungs- oder Systemanschlüsse müssen den Empfehlungen von
l
Watson-Marlow gemäß hergestellt werden.
Alle PROFIBUS-Systeme müssen durch einen von PROFIBUS zugelassenen
l
Techniker installiert oder zertifiziert werden.
5

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