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Allgemeine Angaben; Konformitätserklärung; Inkorporationserklärung; Garantie - Watson-Marlow 120 Serie Montage-, Betriebs- Und Wartungshinweise

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Angaben

1.1
Konformitätserklärung
Diese Erklärung wurde am 28. April 2010 für Watson-Marlow Pumpen vom Typ 120
erstellt. Wenn diese Pumpe als Einzelgerät eingesetzt wird, entspricht sie den
folgenden Richtlinien: Maschinenrichtlinie 2006/42/EC, EMV-Richtlinie
2014/30/EU.
Diese Pumpe ist nach ETL-registriert: ETL-Kontrollnummer 3050250. Zertifiziert
nach Norm CAN/CSA C22.2 Nr. 61010-1. Entspricht der Richtlinie UL 61010-1.
1.2
Inkorporationserklärung
Wenn diese Pumpe für den Einsatz in Maschinen oder für die Montage mit anderen
Maschinen in Anlagen vorgesehen ist, darf sie erst in Betrieb genommen werden, wenn für
die gesamte Maschine bzw. Anlage eine Montageerklärung gemäß Maschinenrichtlinie
2006/42/EC erteilt worden ist. Verantwortlich: Simon Nicholson, Managing Director,
Watson- Marlow Limited, Falmouth, Cornwall TR11 4RU, England. Telefon +44 (0)1326
370370 Fax +49 (0)218382592.
Die Angaben in dieser Anleitung sind zur Zeit der Veröffentlichung nach unserem besten
Wissen korrekt. Watson-Marlow Fluid Technology Group übernimmt jedoch keine Haftung
für Fehler oder Auslassungen. Im Interesse einer ständigen Weiterentwicklung und
Verbesserung der Produkte behält sich WMFTG das Recht vor, Technische Daten ohne
Ankündigung zu ändern. Diese Anleitung ist nur zur Verwendung mit der Pumpe bestimmt,
für die sie herausgegeben wurde. Vorherige oder spätere Modelle können hiervon
abweichen. Die aktuellen Bedieungsanleitungen erhalten Sie auf der Watson- Marlow
Website: www.wmftg.de
1.3

Garantie

Watson-Marlow Ltd („Watson-Marlow") garantiert für einen Zeitraum von drei Jahren ab
dem
Datum
des
Wartungsbedingungen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die einzige Verpflichtung von Watson-Marlow und der ausschließliche Anspruch des Kunden
aus dem Kauf eines Produkts bei Watson- Marlow, beschränkt sich nach Ermessen von
Watson-Marlow zutreffendenfalls auf eine Reparatur, Ersatz oder Gutschrift.
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beschränkt sich die vorstehende Garantie
auf das Land, in dem das Produkt verkauft wird.
Mitarbeiter, Bevollmächtigte oder Händler von Watson-Marlow sind nicht befugt, Garantien
über die vorgenannten hinausgehend im Namen von Watson-Marlow zu geben und sind für
Watson-Marlow nur dann bindend, wenn sie von einem Direktor oder Manager von Watson-
Marlow Limited ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Watson- Marlow erteilt keine
Garantie hinsichtlich der Eignung seiner Produkte für einen bestimmten Zweck.
In keinem Fall:
i. dürfen die Kosten des ausschließlichen Anspruchs des Kunden den Kaufpreis des
Produktes überschreiten;
m-120-de-02
Versands,
dass
dieses
Produkt
unter
normalen
Einsatz-
und
2

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120s120u120f

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