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Konformitätserklärung; Inkorporationserklärung; Drei Jahre Garantie - Watson-Marlow 120F Bedienungsanleitung

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1.1
Konformitätserklärung
Diese Erklärung wurde am 28. April
2010 für Watson-Marlow-Pumpen 120
erteilt. Wenn diese Pumpe als
Einzelgerät ein-gesetzt wird, entspricht
sie den folgenden Richtlinien:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EWG,
EMV-Richtlinie 2004/108/EWG.
Diese Pumpe ist ETL-registriert: ETL-
Kontrollnummer 3050250. Zertifiziert
nach Norm CAN/CSA C22.2 Nr. 61010-1.
Entspricht der Norm UL 61010-1.
1.2
Inkorporationserklärung
Wenn diese Pumpe für den Einbau in Maschinen
oder für den Einsatz mit anderen Maschinen in
Anlagen vorgesehen ist, darf sie erst in Betrieb
genommen werden, wenn für die gesamte Maschine
bzw. Anlage eine Konformitätserklärung gemäß der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EWG vorliegt.
Verantwortlich:
David
Watson-Marlow Limited, Falmouth, Cornwall TR11
4RU, England. Telefon: +44 (0) 1326 370370, Fax:
+44 (0) 1326 376009.
Die Angaben in dieser Anleitung sind zur Zeit der
Veröffentlichung nach unserem besten Wissen
korrekt. Watson-Marlow Limited übernimmt jedoch
keinerlei Haftung für Fehler oder Auslassungen.
Watson-Marlow verfolgt eine Firmenpolitik der
ständigen Produktverbesserung und behält sich vor,
Spezifikationen ohne Vorankündigung zu ändern.
Diese Anleitung ist nur für den Gebrauch mit der
Pumpe bestimmt, mit der sie herausgegeben
wurde.
Ältere
oder
Unterschiede aufweisen. Die aktuellen Anleitungen
sind auf der Watson-Marlow-Website zu finden:
http://www.wmpg.com
Watson-Marlow-Pumpen 120 IP31: allgemeine Informationen
Cole,
Geschäftsführer,
neuere
Modelle
können
1.3 Drei Jahre
Garantie
Für sämtliche Teile des Pumpenantriebs, an denen
innerhalb von drei Jahren nach dem Tag der
Herstellung Mängel auftreten, garantiert Watson-
Marlow Limited ("Watson-Marlow") die kostenlose
Reparatur bzw. den kostenlosen Austausch durch
Watson-Marlow, eine Tochterfirma oder einen
Vertragshändler
gemäß
Bedingungen und Ausschlüssen. Die Mängel müssen
durch Material- oder Herstellungsfehler verursacht
worden sein und dürfen nicht auf eine Verwendung
des Produkts zurückgehen, die von den in dieser
Anleitung enthaltenen Anweisungen zum Normal-
betrieb abweicht.
Watson-Marlow haftet nicht für Verlust, Schaden
oder Kosten, direkt oder indirekt, in Bezug auf die
oder aufgrund der Verwendung seiner Produkte,
einschließlich Schäden oder Verletzungen, die an
anderen Produkten, Maschinen/Anlagen, Gebäuden
oder Sachwerten verursacht wurden, und Watson-
Marlow haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich,
aber
nicht
beschränkt
Zeitverlust,
Unannehmlichkeit,
gefördertem Produkt und Produktionsverlust. Diese
Garantie verpflichtet Watson-Marlow nicht, etwaige
Kosten für Ausbau, Einbau, Transport oder sonstige
Gebühren, die sich im Zusammenhang mit einem
Garantieanspruch ergeben könnten, zu tragen.
Bedingungen und Ausschlüsse bezüglich der obigen
Garantie:
Bedingungen
Die Produkte müssen nach vorheriger
Absprache frachtfrei an Watson-Marlow Limited
oder eine von Watson-Marlow zugelassene
Kundendienstzentrale eingeschickt werden.
Alle Reparaturen oder Änderungen müssen von
Watson-Marlow Limited oder einer von Watson-
Marlow zugelassenen Kundendienstzentrale
oder mit ausdrücklicher Genehmigung von
Watson-Marlow Limited durchgeführt worden
sein.
Garantien im Namen von Watson-Marlow
Limited, die von Dritten, einschließlich
Vertretern, Tochterfirmen oder Händlern von
Watson-Marlow gegeben wurden und die nicht
den Bedingungen dieser Garantie entsprechen,
sind für Watson-Marlow Limited nur dann
bindend, wenn sie von einem Direktor oder
Manager von Watson-Marlow Limited ausdrück-
lich schriftlich anerkannt wurden.
den
nachstehenden
auf,
Gewinnverluste,
Verlust
von
2

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120dv

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