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INTERSPIRO INCURVE-E Benutzerhandbuch Seite 8

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INTERSPIRO IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR
PRODUKTKOMBINATIONEN, ES SEI DENN, SIE WURDEN VON INTERSPIRO IN DEN MARKT EINGEFÜHRT
VERÄNDERUNGEN DES PRODUKTS DURCH DRITTE
Änderungen an diesem Dokument – aufgrund von Tippfehlern, Ungenauigkeiten
der aktuellen Informationen oder Verbesserungen und Änderungen der Ausrüstung
– sind jederzeit ohne vorherige Ankündigung vorbehalten. Produkt- oder
Dokumentenaktualisierungen sowie Wartungsinformationen finden Sie auf unserer
Website www.interspiro.com. Der Einsatz unter extremen Bedingungen kann andere
Maßnahmen erforderlich machen als die, die in diesem Handbuch beschrieben sind.
Die in den Verkaufsbedingungen festgelegten Garantien und Gewährleistungen
werden durch diesen Sicherheitshinweis nicht erweitert.
Die Atemluft für die Flaschen muss die Anforderungen von EN 12021 erfüllen; sie
darf kein Öl und keine toxischen Substanzen enthalten und nur geringe Feuchtigkeit
aufweisen.
Die Einsatzdauer des Atemschutzgeräts richtet sich nach dem Luftvolumen in den
Druckluftflaschen und nach dem Luftverbrauch. Der Luftverbrauch ist von Mensch zu
Mensch verschieden; auch die Arbeitsbelastung spielt eine Rolle. Bei Luftentnahme
aus dem zusätzlichen Luftanschluss, über den einige Modelle verfügen, nimmt der
Luftverbrauch zu und die Nutzungsdauer des Geräts ab.
Werden zwei separate Flaschen mit voneinander unabhängigen Ventilen eingesetzt,
müssen beide mit selben Arbeitsdruck beaufschlagt sein. Wird das Atemschutzgerät
unter Druck gesetzt, müssen immer beide Flaschenventile geöffnet sein und es muss
sichergestellt sein, dass sie beim Einsatz des Geräts geöffnet bleiben.
Wenn eine mechanische Warnpfeife angebracht ist, wird sie bei einem Druck
aktiviert, der sich von der Niederdruckwarnung, die vom BAC ausgelöst wird,
geringfügig unterscheidet. Aus Sicherheitsgründen muss immer die zuerst ausgelöste
Warnung beachtet werden.
Wenn das umluftunabhängige Atemschutzgerät zusammen mit anderen persönlichen
Schutzvorrichtungen genutzt werden soll, muss die Zusatzausrüstung mit dem
Atemschutzgerät kompatibel sein. Die Schutzfunktionen des Atemschutzgeräts dürfen
nicht beeinträchtigt sein.
Es folgen Beispiele für Gefahren, bei denen zusätzliche persönliche
Schutzvorrichtungen erforderlich sein können:
-Hautschädigende Flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase
-Von der Haut absorbierbare Schadstoffe
-Thermische Strahlung
-Mechanische Reize
-Explosionsgefährdete Umgebungen
-Mit Sauerstoff angereicherte Atemluft
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