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Lizenzvereinbarungen - PVE PVPM 1000CX Benutzerhandbuch

Peakleistungs- und kennlinien-messgerät für pv-module und -generatoren
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Inhaltsverzeichnis

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Seite 2

1. Lizenzvereinbarungen

Nachfolgend sind die Bedingungen für die Nutzung von PV-
Engineering-Software durch den Endanwender, im folgenden
genannt "Lizenznehmer", aufgeführt.
Gegenstand der Vereinbarung ist das auf Datenträger
aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung
und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges
schriftliches Material, im folgenden genannt "Software".
Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, das
sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist daher nur eine Software,
die im Sinne der Programmbeschreibung und
Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
PV-Engineering GmbH gewährt Ihnen für die Dauer dieses
Vertrages das einfache nicht ausschließliche und persönliche
Recht (im folgenden "Lizenz" genannt), die beiliegende Kopie der
PV-Engineering-Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit
nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU), und nur an einem Ort zu
benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem,
so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen
Systems.
Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d.h.
auf einem Datenträger gespeichert) von einem Computer auf einen
anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, daß sie zu
irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer
genutzt wird.
Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
a)
ohne vorherige schriftliche Einwilligung von PV-
Engineering GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche
Material an Dritte zu übergeben oder einem Dritten sonst wie
zugängliche zu machen,
b)
die Software von einem Computer über ein Netz oder
einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu
übertragen,
c)
ohne vorherige schriftliche Einwilligung von PV-
Engineering GmbH die Software abzuändern, zu übersetzen,
zurückzuentwickeln, zu entcompilieren oder zu entassemblieren,
d)
von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder
das schriftliche Material zu vervielfältigen,
e)
es zu übersetzen oder abzuändern oder vom
schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb des Produktes nur
Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software
aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst
ist damit nicht verbunden. PV-Engineering GmbH behält sich
insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-,
Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind
urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem
Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das anfertigen einer einzigen
Reservekopie zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet,
auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von PV-
Engineering anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der
Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr
aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt
werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das
schriftliche Material ganz oder teilweise in urprünglicher oder
abgeänderter Form oder in mit anderer Software
zusammengemischter oder in andere Software eingeschlossener
Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
PVPM1000CX
Das Recht zur Benutzung kann nur mit vorheriger schriftlicher
Einwilligung von PV-Engineering und nur unter den Bedingungen
dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden.
Verschenken, Vermieten und Verleih der Software sind
ausdrücklich untersagt.
Der Lizenzvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht
des Lizenznehmers an der Benutzung der Software erlischt
automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieser
Vereinbarung verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er
verpflichtet, die Originaldatenträger wie alle Kopien der Software
einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das
schriftliche Material zu vernichten.
PV-Engineering macht darauf aufmerksam, dass der
Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haftet, die PV-Engineering aus einer
Verletzung dieser Vertragsbedingungen durch ihn entsteht.
PV-Engineering ist berechtigt, Aktualisierung der Software nach
eigenem Ermessen zu erstellen.
PV-Engineering ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der
Software dem Lizenznehmer automatisch zu Verfügung zu stellen.
Gewährleistung:
a)
ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe
der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die
mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter
normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung
in Materialausführung fehlerfrei sind.
b)
Hardware fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung
während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung
verlangen. Er muss dazu den Datenträger, die eventuell mit Ihr
ausgelieferte Hardware einschließlich der Reservekopie und des
schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an
PV-Engineering zurückgeben.
c)
innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben,
so kann der Erwerber nach seiner Wahl Minderung des
Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
d)
Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt PV-
Engineering keine Gewähr dafür, dass die Software den
Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit
anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.
Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der
Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder
erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das
die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software
nicht im Sinne der Programmbeschreibung und
Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber
das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat
PV-Engineering, wenn die Herstellung der vorgenannten
Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
e)
daß ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
PV-Engineering verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten
wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung wegen eventuell von PV-Engineering zugesicherten
Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für
Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfaßt sind,
ist ausgeschlossen.
Iserlohn, 11.08.2006
Benutzer-Handbuch
Lizenzvereinbarungen
PV-Engineering gewährleistet gegenüber dem
Sollte der Datenträger oder die damit ausgelieferte
Wird ein wie unter b) genannter Fehler nicht
PV-Engineering übernimmt keine Haftung für die
PV-Engineering haftet nicht für Schäden, es sei denn,
PV-Engineering GmbH

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