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Lizenzvereinbarungen - PVE PVPM 2540C Benutzerhandbuch

Peakleistungs- und kennlinien-messgerät für pv-module und -generatoren
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Inhaltsverzeichnis

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Lizenzvereinbarungen

1 Lizenzvereinbarungen
Nachfolgend sind die Bedingungen für die Nutzung von PV-
Engineering-Software durch den Endanwender, im folgenden
genannt "Lizenznehmer", aufgeführt.
Gegenstand der Vereinbarung ist das auf Datenträger aufge-
zeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und
Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches
Material, im folgenden genannt "Software".
Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, das
sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist daher nur eine
Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und
Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
PV-Engineering GmbH gewährt Ihnen für die Dauer dieses
Vertrages das einfache nicht ausschließliche und persönliche
Recht (im folgenden "Lizenz" genannt), die beiliegende Kopie
der PV-Engineering-Software auf einem einzelnen Computer
(d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU), und nur an
einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein
Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle
Benutzer dieses einen Systems.
Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d.h.
auf einem Datenträger gespeichert) von einem Computer auf
einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, daß sie zu
irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer
genutzt wird.
Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von PV-Engineering
GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche Material an
Dritte zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugängliche
zu machen,
b) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen
Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu
übertragen,
c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von PV-Engineering
GmbH die Software abzuändern, zu übersetzen,
zurückzuentwickeln, zu entcompilieren oder zu entassemblieren,
d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das
schriftliche Material zu vervielfältigen,
e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen
Material abgeleitete Werke zu erstellen.
Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb des Produktes nur
Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die
Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der
Software selbst ist damit nicht verbunden. PV-Engineering
GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-,
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der
Software vor.
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind
urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem
Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das anfertigen einer
einzigen Reservekopie zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind
verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk
von PV-Engineering anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen.
Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in
ihr aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt
werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das
schriftliche Material ganz oder teilweise in urprünglicher oder
abgeänderter Form oder in mit anderer Software
zusammengemischter oder in andere Software einge-
schlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
Das Recht zur Benutzung kann nur mit vorheriger schriftlicher
Einwilligung von PV-Engineering und nur unter den Bedingungen
dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden.
Verschenken, Vermieten und Verleih der Software sind
ausdrücklich untersagt.
Der Lizenzvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des
Lizenznehmers an der Benutzung der Software erlischt
automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieser
Vereinbarung verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er
verpflichtet, die Originaldatenträger wie alle Kopien der Software
einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das
schriftliche Material zu vernichten.
PV-Engineering macht darauf aufmerksam, dass der
Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haftet, die PV-Engineering aus einer
Verletzung dieser Vertragsbedingungen durch ihn entsteht.
PV-Engineering ist berechtigt, Aktualisierung der Software nach
eigenem Ermessen zu erstellen.
PV-Engineering ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Soft-
ware dem Lizenznehmer automatisch zu Verfügung zu stellen.
Gewährleistung:
a) PV-Engineering gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen
Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger,
auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software
zusammen ausgelieferte Hardware unter normalen
Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in
Materialausführung fehlerfrei sind.
b) Sollte der Datenträger oder die damit ausgelieferte Hardware
fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der
Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er
muss dazu den Datenträger, die eventuell mit Ihr ausgelieferte
Hardware einschließlich der Reservekopie und des schriftlichen
Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an PV-
Engineering zurückgeben.
c) Wird ein wie unter b) genannter Fehler nicht innerhalb
angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann
der Erwerber nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
d) PV-Engineering übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit
der Software. Insbesondere übernimmt PV-Engineering keine
Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und
Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm
ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung
für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der
Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse
trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software
begleitende schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne
der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung
grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Kauf
rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat PV-Engineering,
wenn die Herstellung der vorgenannten Brauchbarkeit mit
angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
e) PV-Engineering haftet nicht für Schäden, es sei denn, daß ein
Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens PV-
Engineering verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird
auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine
Haftung wegen eventuell von PV-Engineering zugesicherten
Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für
Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfaßt sind,
ist ausgeschlossen.
PV-Engineering GmbH * www.pv-e.de
- 3-
Iserlohn, 11.08.2006

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