Überprüfen Sie vor jedem Gebrauch das Modell auf Beschädigungen. Falls Sie Beschädigungen fest-
stellen, so darf das Fahrzeug nicht verwendet bzw. in Betrieb genommen werden. Bringen Sie es in eine
Fachwerkstatt!
Es ist anzunehmen, dass ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich ist, wenn
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das Gerät sichtbare Beschädigungen aufweist.
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das Gerät nicht mehr funktioniert.
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das Gerät längere Zeit unter ungünstigen Bedingungen gelagert wurde.
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das Gerät schweren Transportbeanspruchungen ausgesetzt wurde.
Trennen Sie den Akkupack immer vom Fahrtregler/Empfänger, wenn das Fahrzeug nicht verwendet
wird. Entnehmen Sie die Batterien (bzw. Akkus) aus der Fernsteuerung.
12. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß den geltenden gesetzli-
chen Vorschriften.
b) Batterien und Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien
und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet,
die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Die Bezeichnungen für
das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Be-
zeichnung steht auf Batterie/Akku z.B. unter den links abgebildeten Mülltonnen-Symbo-
len).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer
Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft wer-
den.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.
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