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Aufstellungshinweise; Wahl Des Aufstellungsortes; Verbrennungsluftansaugung - Kroll 25 S Technisches Arbeitsheft

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Aufstellungshinweise

Die Geräte dürfen nur unter Zugrundelegung der gültigen Bestimmungen und der Verordnung für Feuerstät-
ten (Feu-Vo) der jeweiligen Bundesländer aufgestellt werden.

Wahl des Aufstellungsortes

Bei der Festlegung des Aufstellungsortes sind die Anforderungen abzustimmen in Bezug auf:
a) Brandschutz und betriebliche Gefährdung
b) Funktion, (z.B. Raumheizung, freiblasend oder Kanalsystem, Unter- bzw. Überdruck im Aufstellungs-
raum ).
c) betriebliche Belange (Wärmebedarf, Nenn-Luftvolumenstrom, Bedarf an Um- oder Außenluft, Luftfeuch-
tigkeit, Raumtemperatur, Luftverteilung, Platzbedarf ).
d) Anschlußmöglichkeit an den Schornstein.
e) Montage -, Reparatur - und Wartungsmöglichkeiten.
f)
Verhältnis von Raumvolumen zu Gesamt - Nennwärmeleistung, insbesondere bei natürlich
belüfteten Räumen.
Geräte mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW dürfen generell unter Beachtung der Feu-Vo außerhalb von
Heizräumen aufgestellt werden.
Geräte mit einer Nennwärmeleistung über 50kW sind in Heizräumen aufzustellen; dies gilt nicht für Geräte,
die ihrer Bestimmung nach in anderen Räumen als Heizräumen aufgestellt werden müssen oder in gewerb-
lichen Bereichen aufgestellt werden. Dabei sind die bauaufsichtlichen „Richtlinien für die Aufstellung von
Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW in anderen Räumen als Heizräumen"
zu beachten. Diese Richtlinien verbieten die Errichtung von Feuerstätten bei gefahrdrohenden Konzentra-
tionen gefährlicher Arbeitsstoffe nach der Arbeitsstoff - Verordnung.
Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche Luftzufuhr ist gegeben, wenn z.B. der Raum-
inhalt in m³ mindestens der 10 - fachen Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb be-
findlichen Heizgeräte entspricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sicher-
gestellt ist.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn z.B. :
1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30 - fachen Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb
befindlichen Geräte entspricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel si-
chergestellt ist, oder :
2. nicht verschließbare Öffnungen für Zu - und Abluft in der Nähe von Decke und Boden vorhan-
den sind, deren Größe in m² mindestens der 0,003 - fachen Nennwärmebelastung
in kW aller im Raum in Betrieb befindlichen Heizgeräte entspricht.

Verbrennungsluftansaugung :

Die Verbrennungsluft sollte frei von jeglichen Schadstoffen sein.Treten produktionsbedingte
Schadstoffe auf, ( z.B. Chloride, CKW, FCKW, usw. ) die zum Aufstellort des WLE gelangen kön –
nen, so ist die Verbrennungsluft für den Brenner aus dem Freien anzusaugen und eine Brenner-
verkleidung ( Geräte-Zubehör ) zu verwenden.
Ausreichende Zufuhr der Verbrennungsluft ist sichergestellt beim Ansaugen aus dem:
Aufstellungsraum, wenn dieser den bauaufsichtlichen Anforderungen an das Verhältnis von
-
Rauminhalt zu Gesamt Nennwärmeleistung genügt ( 4 m
-
Aufstellungsraum, wenn dieser durch das Gerät im Außenluft oder Mischluftbetrieb mit sicher-
gestellter Außenluftrate beheizt wird; ein bestimmtes Raum - Leistungsverhältnis braucht hierbei
nicht eingehalten zu werden;
-
Aufstellungsraum, bei unverschließbaren Öffnungen ins Freie, entsprechend den bausichtlichen
Anforderungen an Heizräume;
-
Freien, durch eine am Brenner oder dessen Verkleidung angeschlossene durchgehende Lei-
tung von ausreichendem Querschnitt; dieser muss der verfügbaren Saugleistung des Bren-
ners und den Leitungswiderständen ( einschließlich des Ansaugschutzgitters ) angepasst sein,
so dass eine einwandfreie Verbrennung sichergestellt ist.
4
/ kW );
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Diese Anleitung auch für:

55 s40 s70 s95 s110 s

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