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Notieren Der Seriennummer - Mercury Marine 30 FourStroke Betriebs-, Wartungsund Installationshandbuch

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Insassen dürfen nicht auf nicht für diesen Zweck vorgesehenen Plätzen sitzen. Dies umfasst
Sitzlehnen, Schandecks, Spiegelplatte, Bug, Decks, erhöhte Anglersitze und alle drehbaren
Anglersitze. Passagiere sollten an keiner Stelle sitzen oder sich aufhalten, wo plötzliche,
unerwartete Beschleunigung, plötzliches Stoppen, unerwarteter Verlust über die Kontrolle des
Boots oder eine plötzliche Bewegung des Boots einen Sturz im Boot oder über Bord
verursachen können. Sicherstellen, dass alle Passagiere über einen richtigen Sitzplatz
verfügen und diesen auch benutzen, bevor das Boot anfährt.
Drogen oder Alkohol am Steuer sind verboten Dies wird strafrechtlich geahndet.
Alkohol und Drogen können Ihr Urteils- und Reaktionsvermögen beeinträchtigen.
Mit dem Gebiet vertraut sein und alle gefährlichen Orte meiden.
Immer achtsam sein.
Der Bootsführer ist gesetzlich dafür verantwortlich, Augen und Ohren offen zu halten, um
mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Er muss insbesondere nach vorne ungehinderte
Sicht haben. Wenn das Boot mit mehr als Leerlaufdrehzahl oder Gleitfahrtübergangsdrehzahl
betrieben wird, dürfen keine Passagiere, Ladung oder Anglersitze die Sicht des Bootsführers
blockieren. Auf andere Boote, das Wasser und Ihr Kielwasser achten.
Niemals mit dem Boot direkt hinter einem Wasserskifahrer herfahren.
Wenn das Boot mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h (25 mph) fährt, holen Sie einen
gestürzten Wasserskifahrer, der sich 61 m (200 ft) vor Ihrem Boot befindet, innerhalb von 5
Sekunden ein.
Auf gefallene Wasserskifahrer achten.
Wenn das Boot zum Wasserskifahren oder für ähnliche Aktivitäten genutzt wird, muss das
Boot so zu gestürzten oder im Wasser liegenden Personen zurückfahren, dass diese sich
immer auf der Fahrerseite befinden. Der Bootsführer muss gestürzte Wasserskifahrer stets im
Auge behalten und darf auf keinen Fall rückwärts zu einer Person im Wasser fahren.
Unfälle melden.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Bootsführer einen Bootsunfallbericht bei der rtlichen
Wasserschutzpolizei einreichen, wenn ihr Boot an bestimmten Arten von Unfällen beteiligt war.
Ein Bootsunfall muss gemeldet werden, wenn 1.) ein Todesfall vorliegt oder vermutet wird, 2.)
eine Verletzung zugefügt wurde, die nicht mit Erster Hilfe behandelt werden kann, 3.) ein
Schaden an Booten oder anderem Eigentum entsteht, der 500 USD übersteigt oder 4.) das
Boot ein Totalverlust ist. Weitere Unterstützung von der örtlichen Wasserschutzpolizei erbitten.

Notieren der Seriennummer

Diese Nummer sollte für eine zukünftige Bezugsnahme notiert werden. Die Seriennummer befindet
sich an der abgebildeten Stelle am Außenborder.
a -
Seriennummer
b -
Modellkennzeichnung
c -
Baujahr
d -
Europäisches Prüfzeichen (falls zutreffend)
Model Number
XXXXXXX
a
Serial Number
XXXXX XX
XXXX XXX
XXX
XXX
HP
KW
XXX
XXX
LB
KG
H
Me rc ury Marine
P
Brunswick Corp.
L
d
Made in Japan
B
XX
12
b
c
24125
deu

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