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Gebrauchsanweisung Titmus V3

15 Der Landoltring

Das Normsehzeichen nach DIN 58220, Teil 5 ist der Landoltring. Die
Ermittlung des Visus ist festgelegt durch den kleinsten Winkel, unter dem
zwei Punkte gerade noch getrennt erkannt werden können. Dieses entspricht
der Öffnung des Landoltringes.
Aufgrund dieses gleichen Erkennbarkeitsdetails in allen acht Ausrichtungen
wird der Landoltring anderen Zeichen vorgezogen. Es sind jedoch auch
angeschlossene Zahlen und Buchstaben zum Test zugelassen.
Bild 18
Landoltring mit Himmelsrichtungsangaben
Nutzen Sie diese Abbildung, um Patienten bei eventuellen Verständigungs-
schwierigkeiten das Sehzeichen in Ruhe erklären zu können.
31
GEBA_Titmus_V3_d_13a.docx
851 715/1 10/12

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