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Grenzwerte Für Schallimmissionen Innerhalb Und Außerhalb Von Gebäuden; Grenzwerte Für Immissionen Außerhalb Von Gebäuden; Ermittlung Der Geräuschimmissionen Im Freien Durch Prognose; Grundlagen - Rotex HPSU compact Planungshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Hinweise zur Installation
Mindestanforderungen an die Qualität von Befüll- und Ergän-
zungswasser:
– Wasserhärte (Kalzium- und Magnesium, berechnet als
Kalziumkarbonat):
3 mmol/l
– Leitfähigkeit:
100 S/cm
– Chlorid:
100 mg/l
– Sulfat:
250 mg/l
– pH-Wert (Heizungswasser): 6,5 - 8,5
Die Verwendung von Befüll- und Ergänzungswasser, welches
den genannten Qualitätsanforderungen nicht genügt, kann eine
deutlich verkürzte Lebensdauer des Geräts verursachen.
4.7 Grenzwerte für Schallimmissionen
innerhalb und außerhalb von Gebäuden
Die schalltechnische Beurteilung von Wärmepumpen erfolgt zum
einen durch die Prognose der Schallausbreitung im Freien und
zum anderen durch die Bewertung innerhalb von Gebäuden.
Beiden gemeinsam ist die Begrenzung des Immissionspegels in
den schutzbedürftigen Räumen, wie sie die DIN 4109 Teil 1
de¿niert:
Schutzbedürftige Räume im Sinne dieser Norm sind gegen Ge-
räusche zu schützende Aufenthaltsräume, z. B.:
Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen;
Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beher-
bergungsstätten;
Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien;
Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen
Einrichtungen;
Büroräume (ausgenommen Großraumbüros);
Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume
Für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist der Betreiber der
lärmverursachenden Anlage verantwortlich. Bereits in der Auf-
stellungsplanung und der Ausführung müssen die notwendigen
Voraussetzungen für einen diesbezüglich störungsfreien Betrieb
geschaffen werden. Daher sind die Angaben der Wärmepum-
penhersteller in den technischen Unterlagen zur Schallleistung
und zur Installation unbedingt zu berücksichtigen.
4.7.1 Grenzwerte für Immissionen außerhalb von
Gebäuden
Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Schallausbreitung im
Freien ist die 32. BImSchV, die auf die Technische Anleitung
Lärm (TA Lärm) zurückgreift. Die TA Lärm legt die Immissions-
richtwerte in Abhängigkeit von den Gebietstypen und den Tages-
zeiten entsprechend Tabelle 3.1 fest, im Allgemeinen gilt:
Tag: 06:00 Uhr – 22:00 Uhr
Nacht: 22:00 Uhr – 06:00 Uhr
Die Nachtzeiten können um bis zu einer Stunde vorverlegt oder
hinausgeschoben werden, eine achtstündige Nachtruhe ist aber
in jedem Fall sicherzustellen. In den frühen Morgenstunden und
in den späten Abendstunden sowie in der Mittagszeit an Sonn-
und Feiertagen gelten die Werte für „Zeiten mit erhöhter
Emp¿ndlichkeit". Dies wird durch eine Korrektur der Emissions-
werte für den Tagbetrieb um 6 dB(A) berücksichtigt.
Gebietstyp
Industriegebiete
Gewerbegebiete
12
Tag-
Nacht-
betrieb
betrieb
70 dB(A)
60 dB(A)
50 dB(A)
Gebietstyp
Kerngebiete, Dorfgebiete und Misch-
gebiete
allgemeine Wohngebiete und Klein-
siedlungsgebiete
reine Wohngebiete
Kurgebiete, für Krankenhäuser und
PÀegeanstalten
Tab. 4-1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von
Gebäuden
Die Zuordnung des Grundstückes zu den Gebietstypen ist dem
Bebauungsplan zu entnehmen. Der maßgebliche Immissionsort
be¿ndet sich 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters (au-
ßerhalb des Gebäudes) des vom Geräusch am stärksten betrof-
fenen schutzbedürftigen Raumes. Für nicht bebaute Flächen gilt
der am stärksten betroffene Rand der Fläche, an der nach Bau-
recht schutzbedürftige Räume erstellt werden dürfen. Für diesen
ist der Beurteilungspegel Lr durch Berechnung („Prognose") oder
Messung zu ermitteln. Die TA Lärm begrenzt nicht die Schallim-
mission durch eine einzelne Schallquelle, sondern die Gesamt-
belastung eines schutzbedürftigen Raumes durch alle relevanten
Schallquellen. Hierzu wird der Regel ein schalltechnisches Gut-
achten benötigt. Diese Vorgehensweise ist nicht erforderlich,
wenn die Belastung durch die Wärmepumpe den Immissions-
richtwert nach Tabelle 4-1 um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.
Damit ist die Einzelanlage im Sinne der TA Lärm nicht relevant
für den Schallschutznachweis.
4.8 Ermittlung der Geräuschimmissionen im
Freien durch Prognose

4.8.1 Grundlagen

Die TA Lärm bietet ein vereinfachtes Prognoseverfahren an, mit
dem der Beurteilungspegel des Schalldruckes rechnerisch aus
dem Schallleistungspegel ermittelt werden kann. Der maßgeb-
liche Bezugspunkt be¿ndet sich 0,5 m vor dem Fenster des am
stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes. Dies ist im All-
gemeinen der nächstgelegene Raum zur Wärmepumpe. Für die
Festlegung wird ein Aufstellungsplan benötigt, der den Standort
der Wärmepumpe, die reÀektierenden WandÀächen und die
Lage der Fenster von schutzbedürftigen Räumen enthält. Sollte
der ursprünglich gewählte Aufstellort verändert werden, so ist die
Festlegung des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Rau-
mes erneut zu prüfen.
Die TA Lärm ist eine Anleitung zum Immissionsschutz, dieser
Grundgedanke wird dem Ruhebedürfnis im Wohn- und Arbeits-
bereich gerecht. Im Allgemeinen muss daher die summarische
Belastung betrachtet werden, die durch das Einwirken aller rele-
vanten Schallquellen entsteht (Gesamtbelastung). Hierfür ist in
der Regel ein Schallgutachten erforderlich. Der Nachweis für die
Gesamtbelastung entfällt, wenn die Wärmepumpe den maßgeb-
lichen Immissionsrichtwert der TA Lärm um mindestens 6 dB(A)
unterschreitet („Irrelevanz"). Das gilt dann insbesondere auch für
weitere haustechnische Anlagen (Lüftung, BHKW etc.).
Die TA Lärm gibt Richtwerte für die Schallimmission sowohl für
den Tag als auch für die Nacht (im Allgemeinen 22:00 bis 06:00)
vor. Beide Anforderungen sind zu erfüllen und daher getrennt zu
überprüfen. Viele Wärmepumpen ermöglichen einen schallredu-
zierten Betrieb über ein Zeitprogramm, die Einstellung wird von
einigen Immissionsschutzbehörden akzeptiert. In diesem Fall
sind die Beurteilungspegel der Wärmepumpe am Tag (L
in der Nacht (L
) mit dem maximalen Schallleistungspegel für
r,N
Tag-
Nacht-
betrieb
betrieb
60 dB(A)
45 dB(A)
55 dB(A)
40 dB(A)
50 dB(A)
35 dB(A)
45 dB(A)
35 dB(A)
r,T
PH ROTEX HPSU/HPU - 05/2017
) und

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