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6.7 Justierung

Da der Wert der Erdbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss
jede Waage – gemäß dem zugrunde liegenden physikalischen Wägeprinzip – am
Aufstellort auf die dort herrschende Erdbeschleunigung abgestimmt werden (nur
wenn die Waage nicht bereits im Werk auf den Aufstellort justiert wurde). Dieser
Justiervorgang, muss bei der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Standortwechsel
sowie bei Schwankungen der Umgebungstemperatur durchgeführt werden. Um ge-
naue Messwerte zu erhalten, empfiehlt es sich zudem, die Waage auch im Wägebe-
trieb periodisch zu justieren.
Bei geeichten Waagen ist die Justierung gesperrt. Um die Zugriffsperre auf-
zuheben, muss die Siegelmarke zerstört und der Justierschalter beim Ein-
schalten der Waage oder in Schritt 3 betätigt werden. Position des Justier-
schalters s. Kap. 6.10.1.
Achtung:
Nach Zerstörung der Siegelmarke muss die Waage durch eine autorisierte
Stelle neu geeicht und eine neue Siegelmarke angebracht werden, bevor
sie wieder in eichpflichtige Anwendungen verwendet werden darf.
Vorgehen bei der Justierung:
Stabile Umgebungsbedingungen beachten. Eine Anwärmzeit (s. Kap. 1) zur Stabili-
sierung ist erforderlich. Darauf achten, dass sich keine Gegenstände auf der Wäge-
platte befinden.
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GAB-P-BA-d-1512

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