6.4 Justierung
Da der Wert der Erdbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss die
Waage gemäß dem zugrunde liegenden physikalischen Wägeprinzip am Aufstellort
auf die dort herrschende Erdbeschleunigung abgestimmt werden (nur wenn die
Waage nicht bereits im Werk auf den Aufstellort justiert wurde). Dieser Justiervor-
gang muss bei der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Standortwechsel sowie bei
Schwankungen der Umgebungstemperatur durchgeführt werden. Um genaue Mess-
werte zu erhalten, empfiehlt es sich zudem, die Waage auch im Wägebetrieb perio-
disch zu justieren.
•
Bei geeichten Waagen ist der Zugang zum Menüblock „P2 CAL" ge-
sperrt. Zum Menüzugang muss die Siegelmarke zerstört und der Jus-
tierschalter (s. Kap. 6.5) betätigt werden.
Nach Zerstörung der Siegelmarke muss die Waage durch eine autori-
sierte Stelle neu geeicht und eine neue Siegelmarke angebracht wer-
den, bevor es wieder in eichpflichtige Anwendungen verwendet werden
darf.
Eichhinweise beachten (siehe Kap. 6.5.).
•
Das zu verwendende Justiergewicht ist abhängig von der Kapazität der
Waage. Justierung möglichst nahe an der Höchstlast der Waage durch-
führen. Infos zu Prüfgewichten finden Sie im Internet unter:
http://www.kern-sohn.com.
•
Stabile Umgebungsbedingungen beachten. Eine Anwärmzeit zur Stabi-
lisierung ist erforderlich.
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