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Scheppach HL1200 Originalanleitung Seite 34

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Fig. 10
B
34
Ölstand überprüfen
Die Hydraulikanlage ist ein geschlossenes System mit
Öltank, Ölpumpe und Steuerventil. Überprüfen Sie den
Schmierölstand regelmäßig vor jeder Inbetriebnahme. Zu
niedriger Ölstand kann die Ölpumpe beschädigen.
Hinweis: Der Ölstand muss bei eingefahrenem Spalt-
messer kontrolliert werden. Der Ölmessstab befindet
sich unter dem Spalttisch in der Einfüllschraube A
(Fig. 8) und ist mit 2 Kerben versehen. Befindet sich
der Ölspiegel an der unteren Kerbe, entspricht das dem
Ölstand-Minimum. Sollte dies der Fall sein, muss sofort
Öl nachgefüllt werdn. Die obere Kerbe zeigt das Ölstand-
Maximum an.
Die Spaltsäule muss vor der Prüfung eingefahren sein,
die Maschine muss eben stehen.
Wann wechsle ich das Öl?
Erster Ölwechsel nach 50 Betriebsstunden, danach alle
500 Betriebsstunden.
Ölwechsel, Fig. 10
• Fahren Sie die Spaltsäule komplett ein.
• Stellen Sie einen Behälter mit mindestens 8 l Fas-
sungsvermögen unter den Spalter.
A
• Lösen Sie die Entlüftungsklappe A
• Öffnen Sie die Ablass-Schraube B, damit das Öl her-
auslaufen kann.
• Schließen Sie die Ablass-Schraube wieder und zie-
hen sie gut an.
• Füllen Sie 8 l neues Hydrauliköl mit Hilfe eines sau-
beren Trichters wieder ein.
• Schrauben Sie die Entlüftungskappe wieder auf.
Entsorgen Sie anfallendes Altöl ordnungsgemäß in der
örtli chen Altölsammelstelle. Es ist verboten, Altöle in den
Boden abzulassen oder mit Abfall zu vermischen.
Wir empfehlen folgende Hydrauliköle:
Aral Vitam gf 22
BP Energol HLP-HM 22
Mobil DTE 11
Shell Tellus 22
oder gleichwertige.
Keine anderen Ölsorten verwenden! Der Gebrauch von
ande ren Ölen beeinflusst die Funktion des Hydraulikzy-
linders.
Spalterholm
Der Holm des Spalters ist vor Inbetriebnahme leicht
einzufetten. Dieser Vorgang muss alle 5 Betriebsstunden
wiederholt werden. Fett oder Sprühöl leicht auftragen.
Der Holm darf nicht trockenlaufen.
Hydraulikanlage
Die Hydraulikanlage ist ein geschlossenes System mit
Öltank, Ölpumpe und Steuerventil
Das werksseitig komplettierte System darf nicht verän-
dert oder manipuliert werden.

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