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Prüfzeichen; Verwendete Werkstoffe; Installation; Allgemeines - Judo ECO-SAFE Einbau- Und Betriebsanleitung

Wasserüberwachungs-armatur
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3.2
Prüfzeichen
Abb. 2:
DVGW-Zeichen
Die Geräte entsprechen den technischen Re-
geln für Trinkwasser-Installationen gemäß
DIN EN 806 ff. und der nationalen Ergänzung
DIN 1988 ff. sowie der DIN EN 1717. Sie sind
vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas-
und Wasserfaches e.V. Technisch-wissen-
schaftlicher Verein) gemäß den Anforderun-
gen der technischen Regel DVGW VP 638
(„Leckagedetektoren zum Einbau in Trink-
wasserinstallationen") geprüft und berechtigt,
das DVGW-Zeichen zu tragen (siehe Abb. 2).
3.3

Verwendete Werkstoffe

Die zur Verwendung kommenden Werkstof-
fe sind gegenüber den im Trinkwasser zu er-
wartenden physikalischen, chemischen und
korrosiven
Beanspruchungen
und erfüllen die in der Prüfgrundlage VP 638
(„Leckagedetektoren zum Einbau in Trink-
wasserinstallationen, Anforderungen und
Prüfungen") geforderten Vorgaben. Alle
Werkstoffe sind hygienisch und physiolo-
gisch unbedenklich. Kunststoffe erfüllen die
KTW-Leitlinie
des
(UBA) und das DVGW-Arbeitsblatt W 270.
Metallische Werkstoffe erfüllen die Anforde-
rungen der DIN 50930-6 (Beeinflussung der
Trinkwasserbeschaffenheit).
8

Installation

beständig
Umweltbundesamts
JUDO ECO-SAFE
4.
Installation
4.1

Allgemeines

ACHTUNG
(siehe Kapitel „Sicherheitshinweise und Ge-
fahren bei Nichtbeachtung")
Die Installation darf nur von geeignetem
Fachpersonal durchgeführt werden.
Das Kapitel „Bestimmungsgemäße Verwen-
dung" ist unbedingt zu beachten!
Die Rohrleitung muss die Wasserüberwa-
chungs-Armatur sicher tragen können.
Ansonsten kann es zu einer mechanischen
Beschädigung der Rohrleitung bis hin zum
Bruch kommen. Daraus können größere
Wasserschäden resultieren. Personen, die
sich in der Nähe der Wasserüberwachungs-
Armatur aufhalten, sind in diesem Falle
durch die größeren Wassermengen einem
gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. Des-
halb müssen die Rohrleitungen gegebenen-
falls zusätzlich fixiert bzw. gestützt werden.
Zur bequemen Bedienung und Wartung un-
bedingt oberhalb und unterhalb der Geräte
einen Freiraum von mindestens 300 mm
einhalten (siehe Kapitel „Sicherheitshinwei-
se und Gefahren bei Nichtbeachtung").

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