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Sicherheitshinweise; Netzanschluss - Pfaff Hobbylock 2.5 Gebrauchsanleitung

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SICHERHEITSHINWEISE

Diese Haushaltsnähmaschine wurde im Einklang mit IEC/EN 60335-2-28 entwickelt und konstruiert.

Netzanschluss

Die Nähmaschine muss an eine Netzspannung angeschlossen werden, die auf dem Elektrokennschild
angegeben ist.
Sicherheitshinweise
• Diese Nähmaschine ist nicht für die Verwendung von Personen mit reduzierten physischen,
sensorischen bzw. mentalen Fähigkeiten oder fehlender Erfahrung und Kenntnis vorgesehen
(einschließlich Kinder), es sei denn, sie werden beim Gebrauch der Nähmaschine von einer für ihre
Sicherheit verantwortlichen Person beaufsichtigt oder angeleitet.
• Kinder sind zu beaufsichtigen um sicherzustellen, dass sie nicht mit der Nähmaschine spielen.
• Eine Nähmaschine darf niemals unbeaufsichtigt gelassen werden, wenn sie an die Stromversorgung
angeschlossen ist.
• Ziehen Sie nach Beendigung ihrer Näharbeiten und vor dem Reinigen immer sofort den netztecker aus
der Steckdose.
• Für Arbeiten im Nadelbereich, wie Einfädeln der Nadel, Wechseln der Nadel oder Wechseln des
Nähfußes etc. die Maschine immer zuerst ausschalten ( "0").
• Benutzen Sie diese Nähmaschine nicht, wenn Kabel oder Stecker beschädigt sind. Wenn die
Anschlussleitung beschädigt ist, muss diese vom Hersteller, seinem Vertreter oder einer ähnlich
qualifi zierten Person ersetzt werden, um Sicherheitsgefährdungen zu vermeiden.
• Bewegliche Teile nicht berühren. Dies gilt insbesondre für die Nähnadel.
• Schutzbrille tragen.
• Die Nähmaschine darf nur für die in dieser Gebrauchsanleitung beschriebenen Zwecke
verwendet werden. Verwenden Sie ausschließlich das vom Hersteller empfohlene und in dieser
Gebrauchsanleitung aufgelistete Zubehör.
• Vor dem Wechseln der Nählampe den Netzstecker ziehen. Ersetzen Sie die Nählampe durch den
gleichen Typ (Spannung und Watt).
• Unter normalen Betriebsbedingungen beträgt der Schalldruckspegel ≤ 70 dB (A).
• Benutzen Sie diese Nähmaschine nicht im Freien.
Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht über den Hausmüll.
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt
werden und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung: Der Eigentümer des Elektrogerätes ist
alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung im Falle
der Eigentumsaufgabe verpfl ichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne des nationalen Kreislaufwirtschafts und
Abfallgesetzes durchführt.
Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne
Elektrobestandteile.

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