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6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6.1 Inbetriebnahme
6.1.1 Voraussetzung für die Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme müssen folgende Punkte sichergestellt sein:
▪ Das Tauchmotorrührwerk ist korrekt an den Tauchmotorrührwerksständer
angebaut.
▪ Das Tauchmotorrührwerk ist vorschriftsmäßig elektrisch mit allen
Schutzeinrichtungen angeschlossen.
▪ Betriebsdaten, Schmierflüssigkeitsstand und Drehrichtung sind geprüft.
6.1.2 Einschalten
GEFAHR
Übertemperaturen durch Trockenlauf oder zu heißes Medium
Explosionsgefahr!
▷ Niemals das Tauchmotorrührwerk außerhalb des Mediums betreiben.
▷ Mindeststand des Mediums beachten.
▷ Niemals ein explosionsgeschütztes Tauchmotorrührwerk bei höheren als im
Datenblatt bzw. auf dem Typenschild genannten Umgebungs- und
Mediumstemperaturen betreiben.
▷ Tauchmotorrührwerk nur innerhalb des zulässigen Betriebsbereichs betreiben.
ACHTUNG
Übertemperaturen durch Trockenlauf oder zu heißes Medium
Beschädigung des Tauchmotorrührwerks!
▷ Niemals das Tauchmotorrührwerk außerhalb des Mediums betreiben.
▷ Mindeststand des Mediums beachten.
▷ Tauchmotorrührwerk nur innerhalb des zulässigen Betriebsbereichs betreiben.
ACHTUNG
Einschalten in auslaufenden Motor
Beschädigung des Tauchmotorrührwerks!
▷ Tauchmotorrührwerk erst nach dem Stillstand erneut einschalten.
▷ Niemals ein rückwärtsdrehendes Tauchmotorrührwerk einschalten.
1. Tauchmotorrührwerk einschalten.
6.2 Grenzen des Betriebsbereichs
GEFAHR
Überschreiten der Einsatzgrenzen
Beschädigung des Tauchmotorrührwerks!
▷ Im Datenblatt angegebene Betriebsdaten einhalten.
▷ Niemals ein explosionsgeschütztes Tauchmotorrührwerk bei höheren als im
Datenblatt bzw. auf dem Typenschild genannten Umgebungs- und
Medientemperaturen betreiben.
Amaprop