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6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6.2.3 Betriebsspannung
GEFAHR
Überschreitung der zulässigen Toleranzen für die Betriebsspannung
Explosionsgefahr!
▷ Niemals ein explosionsgeschütztes Tauchmotorrührwerk außerhalb des
angegebenen Bereichs betreiben.
Die höchstzulässige Abweichung der Betriebsspannung ist ±10%, bei einem
explosionsgeschützten Tauchmotorrührwerk ±5% der Bemessungsspannung. Die
Spannungsdifferenz zwischen den einzelnen Phasen darf maximal 1% betragen.
6.2.4 Frequenzumrichterbetrieb
GEFAHR
Betrieb außerhalb des zulässigen Frequenzbereichs
Explosionsgefahr!
▷ Niemals ein explosionsgeschütztes Tauchmotorrührwerk außerhalb des
angegebenen Bereichs betreiben.
Der Frequenzumrichterbetrieb des Tauchmotorrührwerks ist zulässig im
Frequenzbereich von 25 bis 50 Hz. Bei Biogasanwendungen ist der zulässige
Regelbereich von 30 bis 50 Hz.
6.3 Außerbetriebnahme/Konservieren/Einlagern
6.3.1 Maßnahmen für die Außerbetriebnahme
WARNUNG
Gesundheitsgefährdende Medien, Hilfs- und Betriebsstoffe
Gefährdung für Personen und Umwelt!
▷ Tauchmotorrührwerke, die in gesundheitsgefährdenden Medien eingesetzt
werden, müssen dekontaminiert werden.
▷ Gegebenenfalls Schutzkleidung und Schutzmaske tragen.
▷ Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Entsorgung von
gesundheitsgefährdenden Medien beachten.
WARNUNG
Unbeabsichtigtes Einschalten des Tauchmotorrührwerks
Verletzungsgefahr durch sich bewegende Bauteile!
▷ Arbeiten am Tauchmotorrührwerk nur bei abgeklemmten elektrischen
Anschlüssen durchführen.
▷ Tauchmotorrührwerk gegen ungewolltes Einschalten sichern.
Amaprop