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Sicherheitshinweise Für Den Betreiber/Bediener; Sicherheitshinweise Für Wartung, Inspektion Und Montage; Unzulässige Betriebsweisen; Hinweise Zum Explosionsschutz - KSB Amaprop V 1000 Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

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GEFAHR
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2 Sicherheit
2.7 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
▪ Schutzausrüstung für Personal zur Verfügung stellen und verwenden.
▪ Leckagen (z. B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördermedien (z. B. explosiv,
giftig, heiß) so abführen, dass keine Gefährdung für Personen und die Umwelt
entsteht. Hierzu geltende gesetzliche Bestimmungen einhalten.
▪ Gefährdung durch elektrische Energie ausschließen (Einzelheiten hierzu siehe
landesspezifische Vorschriften und/oder örtliche
Energieversorgungsunternehmen).
▪ Es muss gewährleistet werden, dass Menschen nicht in den Propellerbereich
gelangen können wenn das Tauchmotorrührwerk in Betrieb ist.
▪ Der Aufenthalt von Menschen im Becken ist strengstens untersagt wenn das
Tauchmotorrührwerk in Betrieb ist.
2.8 Sicherheitshinweise für Wartung, Inspektion und Montage
▪ Umbauarbeiten oder Veränderungen des Tauchmotorrührwerks sind nur nach
Zustimmung des Herstellers zulässig.
▪ Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile verwenden.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufheben.
▪ Der Betreiber sorgt dafür, dass Wartung, Inspektion und Montage von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, welches sich
durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert.
▪ Arbeiten am Tauchmotorrührwerk nur im Stillstand ausführen.
▪ Das Tauchmotorrührwerk muss Umgebungstemperatur angenommen haben.
▪ Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zur
Außerbetriebnahme unbedingt einhalten.
▪ Tauchmotorrührwerke, die in gesundheitsgefährdenden Medien eingesetzt
werden, dekontaminieren.
▪ Sicherheits- und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten
wieder anbringen bzw. in Funktion setzen. Vor Wiederinbetriebnahme die
aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme beachten.
2.9 Unzulässige Betriebsweisen
Niemals das Tauchmotorrührwerk außerhalb der im Datenblatt sowie in der
Betriebsanleitung angegebenen Grenzwerte betreiben.
Die Betriebssicherheit vom gelieferten Tauchmotorrührwerk ist nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung gewährleistet.

2.10 Hinweise zum Explosionsschutz

Die in diesem Kapitel aufgeführten Explosionsschutzhinweise sind bei Betrieb in
explosionsgefährdeten Bereichen zwingend zu beachten.
Die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichneten Abschnitte dieser
Betriebsanleitung gelten für explosionsgeschützte Tauchmotorrührwerke auch für
einen zeitweisen Betrieb außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche.
Es dürfen nur solche Tauchmotorrührwerke in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden, die eine entsprechende Kennzeichnung besitzen und laut
Datenblatt dafür ausgewiesen sind.
Für den Betrieb explosionsgeschützter Tauchmotorrührwerke gemäß der EU-
Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) gelten besondere Bedingungen.
Hierzu die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichneten Abschnitte dieser
Betriebsanleitung besonders beachten.
Der Explosionsschutz ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung gewährleistet.
Niemals die im Datenblatt und auf dem Typenschild angegebenen Grenzwerte
überschreiten bzw. unterschreiten.
Unzulässige Betriebsweisen unbedingt vermeiden.
Eine funktionstüchtige Wicklungstemperaturüberwachung ist zwingend erforderlich.
Amaprop
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