Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2 Sicherheit

2.10.1 Reparatur

Für die Reparatur explosionsgeschützter Tauchmotorrührwerke gelten besondere
Vorschriften. Umbau oder Veränderungen des Tauchmotorrührwerks können den
Explosionsschutz beeinträchtigen und sind deshalb nur nach Absprache mit dem
Hersteller zulässig.
Eine Reparatur an den zünddurchschlagsicheren Spalten darf nur entsprechend
konstruktiver Vorgaben des Herstellers erfolgen. Die Reparatur entsprechend den
Werten der Tabellen 1 und 2 der EN 60079-1 ist nicht zulässig.
Amaprop
10 von 72

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis