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Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Allgemeine Hinweise; Persönliche Schutzausrüstung - Makita DPC6410 Betriebsanleitung

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SICherheItShInweISe

Bestimmungsgemäßer Gebrauch
trennschleifer
Der Trennschleifer darf nur zum Trennen/Ablängen von geeigneten
Werkstoffen mit der für das Gerät zugelassenen Trennscheibe im
Freien verwendet werden.
nicht zugelassene Arbeitstechnik:
Die Trennscheiben des Trennschleifers dürfen nicht zum Schleifen
(Abtragen des Werkstoffs mit der Seitenfläche der Trennscheibe)
benutzt werden. Es besteht Bruchgefahr der Trennscheibe! Das
Montieren der Trennschleifer mit Sägeblättern, Messern, Bürsten
u.s.w. ist verboten.
nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Bedienungsanleitung nicht vertraut sind,
Kinder, Jugendliche, sowie Personen unter Alkohol-, Drogen- oder
Medikamenteneinfluss dürfen das Gerät nicht bedienen.

Allgemeine hinweise

Zur Gewährleistung der sicheren handhabung muss die
-
Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung lesen
(auch wenn Sie bereits erfahrung mit einem trennschleifer
hatten), um sich mit der Handhabung dieses Trennschleifers
vertraut zu machen. Unzureichend informierte Bediener können
sich und andere Personen durch unsachgemäßen Gebrauch
gefährden.
-
Trennschleifer nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit
einem Trennschleifer haben. Die Betriebsanleitung ist dabei
zu übergeben.
-
Erstbenutzer sollten sich vom Fachmann einweisen lassen, um
sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Trennens
vertraut zu machen.
-
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Trennschlei-
fer nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von diesem
Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung
unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
-
Das Arbeiten mit dem Trennschleifer erfordert hohe Aufmerk-
samkeit.
-
Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch Ermüdung
führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist
zum Ende der Arbeitszeit erforderlich. Alle Arbeiten ruhig und
umsichtig durchführen. Der Bediener ist gegenüber Dritten
verantwortlich.
- Niemals unter Einfluß von Alkohol, Drogen, Medikamenten
oder anderen Substanzen arbeiten, die das Sehvermögen,
die Geschicklichkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen
können.
-
Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei Trocken-
heit Feuerlöscher bereitstellen (Brandgefahr).
-
Das Trennen von Asbest oder Stoffen, die Giftstoffe freiset-
zen können, darf nur nach Anmeldung und unter Aufsicht der
zuständigen Behörden oder der beauftragten Person mit den
notwendigen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
-
Der Einsatz von Staubbindungseinrichtungen wird dringend
empfohlen (siehe Seite Zubehör, Druck-Wassertank, Wasser-
tank).
Persönliche Schutzausrüstung
Um beim trennen Verletzungen von Kopf, Augen, hand,
-
Fuß sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die nach-
folgend beschriebenen Körperschutzausrüstungen und
Körperschutzmittel getragen werden.
-
Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht
hinderlich sein. Kleidung, in der sich Materialkörner verfangen
können (Hosen mit Aufschlag, Jacken- bzw. Hosen mit Taschen
die offen stehen, etc.), darf insbesondere beim Trennen von
Metall, nicht getragen werden.
-
Keinen Körperschmuck oder Kleidung tragen, die sich verfangen
kann oder den Bediener vom Trennvorgang ablenkt.
Bei sämtlichen Arbeiten ist ein Schutzhelm (A) zu tragen.
-
Der Schutzhelm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu
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überprüfen und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen.
Nur geprüfte Schutzhelme verwenden.
Der Gesichtsschutz (B) des Helmes hält Schleifstaub und
-
Materialkörner ab. Um Verletzungen der Augen und des
Gesichts zu vermeiden, ist beim Arbeiten mit dem Trenn-
schleifer stets ein Augenschutz (C) bzw. Gesichtsschutz
zu tragen.
-
Zur Vermeidung von Gehörschäden sind immer geeignete
persönliche Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz
(D), Kapseln, Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf
Anfrage.
-
Beim Trockentrennen von feinstauberzeugendem Steinmate-
rial (Stein, Beton u. ä.) muss unbedingt ein vorschriftsmäßiger
Atemschutz (E) getragen werden.
Arbeitshandschuhe (F) aus festem Leder gehören zur
-
vorschriftsmäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
dem Trennschleifer ständig zu tragen.
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