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5.4. Installation

5.4.1 Platzbedarf
Grundvoraussetzung für die Aufstellung ist, dass ein
ausreichender Luftvolumenstrom zum Verflüssiger
sichergestellt ist. Luftkurzschluss zwischen Einström-
und Ausblasseite ist zu vermeiden, da sich die
Leistung des Gerätes erheblich reduziert bzw. dessen
ordnungsgemäßen Betrieb sogar unmöglich macht.
Die zu berücksichtigenden Betriebsfreiräume sind den
Dimensionierungszeichnungen zu entnehmen, die der
Gerätedokumentation beiliegen. Bei der Aufstellung
ist zu berücksichtigen, dass zu Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten eine gute Zugänglichkeit zu allen
Anlagenbauteilen gewährleistet ist.
Folgende Abstände einzuhalten (Siehe Abbildung
unten):
Auf der Seite des Verflüssigers min. 1,5 Meter
Über dem Gerät: Die freie Ausströmung darf nicht
behindert werden
Schaltschrankseite: 1,8 Meter (Siehe Maßzeichnungen)
Auf der Seite der Wasseranschlüsse: 1,8 Meter
Sehr hohe Wände in der Nähe der Einheit beeinträchtigen
den einwandfreien Betrieb.
Gegenübergestellte Einheiten: mindestens 4 Meter Abstand
1,8 m
1,8 m
4 m min.
Hinweis!
Je nach Einbausituation, Vorgabe oder gesetzlichen
Vorschriften am Aufstellort ist es erforderlich andere
Mindestabstände einzuhalten.
Folgende Punkte sind bei der Auswahl des
geeigneten Standortes für die Aufstellung und den
Anschluss der Einheit zu beachten:
Abmessungen und Anordnungen der Wasserleitungen
Lage der Stromversorgung
Zugangsmöglichkeit für Wartungs- und Instandhaltungs-
arbeiten
Tragfähigkeit des Untergrundes
Luftströmung zum luftgekühltem Verflüssiger (parallel
zur vorherrschenden Windrichtung)
Ausrichtung und mögliche Sonneneinstrahlung: Der
Verflüssiger sollte möglichst keiner direkten Sonnen-
einstrahlung ausgesetzt sein.
Hauptwindrichtungen: Aufstellung vermeiden,
bei denen Wind aus den Hauptwindrichtungen
Rückströmungen der Verflüssiger-Fortluft auf die
Verflüssiger-Zuluft verursachen könnten.
Art des Untergrundes beachten: Die Einheit möglichst
nicht auf dunklen Böden( z.B. auf einer geteerten
Fläche) aufstellen um Übertemperaturen beim Betrieb
zu vermeiden
mögliche Reflektion der Schallwellen
Hinweis!
Rückhaltesystem für wassergefährdende Stoffe
Für Klima-,Kälteanlagen und Wärmepumpen zur Ein-
haltung der Gesetzesanforderungen nach § 62g ff. des
WHG (Wasserhaushaltsgesetz) § 3, der VAwS (Anlagen-
verordnung) § 3 USchadG (Umweltschadensgesetz) ist
die Installation eines Auffang- und Rückhaltesystems für
eventuell austretende wassergefährdende Substanzen
gesetzlich vorgeschrieben.
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