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Swegon ZETA ECHOS Betriebsanleitung Seite 84

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7.6.2 Betreiberpflichten
Warnung!
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärme-
pumpen, die fluorierte Treibhausgase als Kältemittel
enthalten, haben zum Schutz der Umwelt besondere
Pflichten (Verordnung EG 842/2006).
Das Entweichen von Kältemittel aus Lecks muss
verhindert und alle Undichtigkeiten im Kältesystem
müssen so schnell wie möglich beseitigt werden.
Anlagen mit Kältemittelfüllungen ab 3 kg müssen
wie folgt durch zertifiziertes Personal auf Dichtigkeit
kontrolliert werden:
- Füllmenge ab 3 kg: 1 x jährlich
- Füllmenge ab 30 kg: 2 x jährlich
- Füllmenge ab 300 kg: 4 x jährlich
Wartung, Instandhaltung, Installation, Dichtigkeits-
prüfung, Füllen und Rückgewinnung von Kältemittel
darf nur von Personal, das gemäß EG-Verordnung
303/2008 zertifiziert ist, durchgeführt werden!
Für Anlagen ab 3 kg Kältemittelfüllung beseht Auf-
zeichnungspflicht über die Dichtigkeitsprüfungen und
die nachgefüllte und entnommene Kältemittelmenge!
Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre
lang aufbewahrt und auf Verlangen der Behörde
vorgelegt werden!
Das Betriebshandbuch zur Dokumentation der
Dichtigkeitskontrollen kann auf Anfrage beim Hersteller
erworben werden.
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