7.6.2 Betreiberpflichten
Warnung!
•
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärme-
pumpen, die fluorierte Treibhausgase als Kältemittel
enthalten, haben zum Schutz der Umwelt besondere
Pflichten (Verordnung EN (Nr.) 517/2014).
•
Das Entweichen von Kältemittel aus Lecks muss
verhindert und alle Undichtigkeiten im Kältesystem
müssen so schnell wie möglich beseitigt werden.
•
Anlagen mit Kältemittelfüllungen ab 5 Tonnen
CO
-Aquivalent müssen wie folgt durch zertifiziertes
2
Personal auf Dichtigkeit kontrolliert werden:
r410a /gWP = 2.088
Kontrolle
(1)
ab 5 Tonnen
1 x pro Jahr
(1)
ab 50 Tonnen
2 x pro Jahr
(1)
ab 500 Tonnen
4 x pro Jahr
1) CO2-Äquivalent
2) mit LES alle zwei Jahre (LES - Leckage-Erkennungssystem nach Artikel 5)
3) mit LES jährlich
4) mit LES halbjährlich
•
Wartung, Instandhaltung, Installation, Dichtigkeits-
prüfung, Füllen und Rückgewinnung von Kältemittel
darf nur von Personal, das gemäß EG-Verordnung
303/2008 zertifiziert ist, durchgeführt werden!
•
Für Anlagen ab 5 Tonnen CO
Kältemittelfüllung beseht Aufzeichnungspflicht über
die Dichtigkeitsprüfungen und die nachgefüllte und
entnommene Kältemittelmenge! Diese Aufzeichnungen
müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt und auf
Verlangen der Behörde vorgelegt werden!
Das Betriebshandbuch zur Dokumentation der
Dichtigkeitskontrollen kann auf Anfrage beim Hersteller
erworben werden.
Füllmengen
keine
bis 2,39 kg
(2)
2,4 bis 23,94 kg
(3)
23,95 bis 239,46 kg
(4)
ab 239,47 kg
-Äquivalent
2
101