Fahrzeugtechnische Hinweise zum eBike 45
Typengenehmigung und Geltungsbereich
Die KTM eBikes 45 wurden beim deutschen Kraftfahrzeugbundesamt einer Typgenehmigung unterzogen und als
Kraftfahrzeug zugelassen. Dabei wurden bestimmte Bauteile spezifiziert, deren Verwendung an diesen Fahrzeugen
zulässig ist. Wird das Fahrzeug mit NICHT SPEZIFIZIERTEN oder NICHT FREIGEGEBEN BAUTEILEN betrieben, so
verliert dessen Typgenehmigung an Gültigkeit.
Bauliche Veränderungen:
Folgende Bauteile an Ihrem eBike 45 dürfen...
a) nur mit Originalteilen
ersetzt werden.
Rahmen
Gabel
Antriebseinheit
Charger
Scheinwerfer
Rücklicht inklusive
Kennzeichenhalterung und
Kennzeichenbeleuchtung
Seitenreflektoren
Selbsteinklappender
Hinterbaufahrradständer
Pedale inklusive
Rückstrahler
Gepäckträger
Schutzblech
Ihr KTM Fachhändler ist Ihnen gerne bei der Auswahl zugelassener Ersatzteile und feigegebenem Zubehör
behilflich.
b) nur mit den im CoC
Papier aufgelisteten
Alternativen zur
Erstausstattung ersetzt
werden.
Bremsanlage
Felgen
Lenker
Vorbau
Lenkerspiegel
Glocke
Batterie
User Interface
c) mit der Einschränkung
getauscht werden, dass
eine Kompatibilität zur
Erstausstattung besteht.
Sattel
Sattelstütze
Schaltwerk
Zahnkranz
Kette
Kurbel
Kettenblatt
Schalthebel
Reifen (Prüfung
nach ECE-R75,
Mindestprofiltiefe 1mm)
d) ohne jegliche
Einschränkung ersetzt
werden.
Griffe
Sattelklemmschelle
Steuersatz
Schlauch
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