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Garantiebedingungen - Torqeedo Travel 503 S Bedienungsanleitung

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10. Garantiebedingungen

10.1 Garantieumfang
Die Torqeedo GmbH, Petersbrunner Straße 3a in D-82319 Starnberg garantiert dem
Endabnehmer eines Torqeedo Außenborders, dass das Produkt während des nachste-
hend festgelegten Deckungszeitraumes frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
Torqeedo wird den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Material- oder
Verarbeitungsfehlers freihalten. Diese Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch einen
Garantiefall veranlassten Nebenkosten und alle sonstigen finanziellen Nachteile (z.B. Ko-
sten für Abschleppen, Telekommunikation, Verpflegung, Unterkunft, entgangene Nutzung,
Zeitverlust usw.).
Die Garantie endet zwei Jahre nach dem Tag der Übergabe des Produktes an den Endab-
nehmer. Ausgenommen von der zweijährigen Garantie sind Produkte, die – auch vorüber-
gehend – für gewerbliche oder behördliche Zwecke genutzt wurden. Für diese gilt die
gesetzliche Gewährleistung. Der Garantieanspruch verjährt mit Ablauf von sechs Monaten
nach Entdeckung des Fehlers.
Ob fehlerhafte Teile instand gesetzt oder ausgetauscht werden, entscheidet Torqeedo. Dis-
tributoren und Händler, die Reparaturarbeiten an Torqeedo-Motoren durchführen, haben
keine Vollmacht, für Torqeedo rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile und Routinewartungen.
Torqeedo ist berechtigt die Garantieansprüche zu verweigern wenn
• die Garantie nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde (insbesondere Kontaktaufnahme
vor Einsendung reklamierter Ware, Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Garantie-
scheins und des Kaufbelegs, vgl. Garantieprozess),
• vorschriftswidrige Behandlung des Produktes entstanden ist,
• die Sicherheits-, Handhabungs- und Pflegehinweise der Bedienungsanleitung nicht
befolgt wurden,
• der Kaufgegenstand in irgendeiner Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen oder
Zubehörartikeln ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von Torqeedo ausdrücklich
zugelassenen bzw. empfohlenen Ausrüstung gehören,
• vorangegangene Wartungen oder Reparaturen nicht durch von Torqeedo autorisierte
Betriebe vorgenommen wurden bzw. andere als Original-Ersatzteile verwendet wurden,
es sei denn der Endabnehmer kann nachweisen, dass der zur Ablehnung des Garantie-
anspruchs berechtigende Tatbestand die Entwicklung des Fehlers nicht begünstigt hat.
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