4. Elektrische Installation
4.1. Grundsätze der elektrischen Installation
Bitte beachten Sie:
Die elektrische Installation darf aus Sicherheitsgründen nur von einer
Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Bei unsachgemäßen Eingriffen in die Steuerung erlischt der Garantiean-
spruch.
Während der Anschlußarbeiten in die Steuerung eventuell eingedrunge-
ne Feuchtigkeit muß mit einem Gebläse abgetrocknet werden.
Um den Antrieb vor unzulässigen Strömen zu schützen, wird der Einbau
eines Motorschutzschalters in die Zuleitung dringend empfohlen.
Entsprechend den Sicherheitsrichtlinien ist in der Netzzuleitung ein ab-
schließbarer Hauptschalter vorzusehen.
Übersicht über die Vorgehensweise
1. Verlegen Sie die Kabel vom Netz und etwaigen Zusatzeinrichtungen zur Steuerung
(siehe Bild 14 auf Seite 15).
2. Schließen Sie die Kabel an die Steuerung (siehe Montage- und Betriebsanleitung
Steuerung).
3. Stecken Sie etwaige Zusatzsteckkarten und Module in die zugehörigen Steckplätze
(siehe Montage- und Betriebsanleitung Steuerung).
4. Schließen Sie die Zusatzsteckkarten an (siehe Montage- und Betriebsanleitung Steue-
rung).
5. Nehmen Sie die erforderlichen Einstellungen auf der Steuerung vor (siehe Montage-
und Betriebsanleitung Steuerung).
Zusätzlich bei Toren im gewerblichen Bereich
Tore im gewerblichen Bereich müssen den „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen
und Tore" des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (zu beziehen
über den Carl Heymanns Verlag KG, Köln) entsprechen. Die Einhaltung dieser Richtlinien
wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft. Wenn Sie die nachfolgend aufge-
führten Einrichtungen vorsehen, entspricht Ihre Toranlage den derzeitigen Vorschriften.
1. Es muß ein Not-Aus-Taster, Motorschutzschalter und ein abschließbarer Hauptschalter
vorhanden sein.
2. Das Tor wird nur von einer befugten Person, die Sicht auf das Tor hat, mit einer Tot-
mann-Steuerung bedient.
oder:
Zusätzlich zur bereits vorhandenen Laufbereichsüberwachung sind Kontaktleisten vor-
zusehen, die alle Quetsch- oder Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 m absichern.
3. Die Sicherheitseinrichtungen sind jährlich von einer geeigneten, eigens dazu beauf-
tragten Person zu prüfen. Die erfolgte
Prüfung
muß
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in
einem
Prüfbuch