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Plazierungsmöglichkeiten - Viadrus HERCULES ECO Bedienungsanleitung

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EN 60445 ed. 4
EN 61000-6-3 ed. 2
EN 61000-3-2 ed. 3
EN 61000-3-3 ed. 2 (ed. 3) Elektromagnetische Kompatibilität (EMC) – Teil 3-3: Grenzwerte - Begrenzung
5.2
Plazierungsmöglichkeiten
Der Kessel ist mit einer flexiblen Netzzuleitung und Dosenstecker versehen. Der Kessel muss gemäß
EN 60 335-1 ed. 2 Art. 7.12.4 derartig latziert werden, dass der Dosenstecker zugänglich ist.
Bei der Installation und Kesselbenutzung müssen alle Forderungen ČSN 06 1008 eingehalten
werden.
Die Platzierung des Kessels im Wohnraum (inkl. der Korridore) ist verboten!
Plazierung des Kessels unter Berücksichtigung der Brandschutzvorschriften:
1. Anordnung auf einem Fußboden aus feuerfestem Material (siehe Abb. 6)
-
Installierung des Kessels auf einer feuerfesten Unterlage, die den Kesselgrundriss an den Seiten um
20 mm überragt, aber nur auf der Tiefe des Kesselkörpers.
-
sofern der Kessel im Keller angeordnet ist, empfehlen wir ihn auf einen Sockel zu plazieren, der
minimal 50mm hoch ist, der Kessel muss waagerecht stehen.
Abb. Nr. 6 Abmessungen des Sockels unter dem Kesselkörper
(das Maß hinter dem Schrägstrich gilt für VIADRUS HERCULES ECO 10)
2. Sicherheitsabstand von brennbaren Stoffen:
-
Bei der Installation und beim Kesselbetrieb muss die Sicherheitsentfernung 200 mm von brennbaren
Stoffen mit Brennbarkeitsstufe A1, A2, B und C (D) eingehalten werden;
-
für leicht brennbare Stoffe der Brennbarkeitsstufe E (F), die schnell brennen und selbst brennen auch
nach der Entfernung der Anzündungsquelle (z. B. Papier, Pappe, Karton, Asphalt- und Teerpappen,
Holz und Holzfaserplatten, Plaststoffe, Fußbodenbeläge) verdoppelt sich die Sicherheitsentfernung, d.
h. auf 400 mm;
-
die Sicherheitsentfernung muss auch in dem Fall verdoppelt werden, wenn die Klasse der
Feuerreaktion nicht nachgewiesen wird.
Grund
und
Sicherheitsregeln
Kennzeichnung von Anschlüssen elektrischer Betriebsmittel, angeschlossenen
Leiterenden und Leitern
Elektromagnetische Kompatibilität (EMC) – Teil 6-3: Stammnormen –
Emissionen – Wohn-, Geschäfts-und Gewerbegebiete.
Elektromagnetische Kompatibilität (EMC) – Teil 3-2: Grenzwerte - Grenzwerte
für Oberschwingungsströme (Geräte mit Eingangsstrom <= 16 A).
von
Spannungsänderungen,
öffentlichen Niederspannungsnetzen für Geräte mit Bemessungsstrom <= 16 A,
die nicht bedingt angeschlossen sind.
für
die
Spannungsschwankungen
14
Mensch-Maschine-Schnittstelle –
und
Flicker
in

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