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Betrieb Mit Fremdregelung; Brauchwasser Mit Holzvergaserkessel (Boilerladung Im Sommer); Heizungswasser - Windhager DUOWIN Montageanleitung

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2.
Für den Installateur

2.2.7 Betrieb mit Fremdregelung

Für diese Schnittstelle (Zubehör MES ZSP W) müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
– Kesselminimaltemperatur und Anfahrentlastung:
Die Verbraucherpumpen (Heizkreis- und Brauchwasserpumpen) dürfen bei eingeschaltetem Brenner erst bei einer
Kesseltemperatur größer 50 °C eingeschaltet und müssen bei einer Kesseltemperatur unter 45 °C ausgeschaltet werden.
– Pumpennachlaufzeit:
Es muss eine Nachlaufzeit von mindestens 10 min. bei allen Verbraucherpumpen eingehalten werden und eine
Mindestwärmeabnahme während der Ausbrandphase sichergestellt werden.
– Die anlagenspezi schen Einstellungen sind so zu wählen, dass die Laufzeit des Pelletskessel im Durchschnitt min. 1,5 Stun-
den beträgt (kürzere Laufzeiten führen zu stärkerer Verschmutzung des Kessels und größerem Verschleiß).
a) Wärmeanforderung (Sollwertvorgabe) mit 2-Punkt-Regler:
Der 2-Punkt-Regler schaltet mit einem potentialfreien Kontakt über die Schnittstelle „externe Wärmeanforderung"
des Pelletskessels den Brenner EIN/AUS.
b) Wärmeanforderung (Sollwertvorgabe) mit Analogschnittstelle:
Der Regler übergibt über die analoge 0–10 V Schnittstelle den externen Kesseltemperatur-Sollwert.
Der GND darf nicht mit der Erdung verbunden werden.
2.2.8 Brauchwasser mit Holzvergaserkessel (Boilerladung im
Sommer)
Da sich nach abgeschlossener Boilerladung noch Brennstoff im Kessel befinden kann, muss eine Abnahme der Restenergie
sichergestellt werden – siehe Pkt. 2.2.3 Heizkreise; Mindestwärmeabnahme.

2.2.9 Heizungswasser

VORSICHT
Gültig für Österreich (Auszug aus der ÖNORM H 5195):
a) Laut ÖNORM H 5195 (Ausgabe 2010) ist eine Überprüfung des Zustandes des Heizungswassers von einem
Heizungsfachmann alle 2 Jahre erforderlich, um Korrosionsschäden und Ablagerungen in der Heizungsanlage zu
vermeiden.
b) Vor dem Anschluss des Kessels sind die Rohrleitungen und Heizkörper gründlich zu spülen.
c) Um den Heizkessel vor Schmutz aus der Heizungsanlage zu schützen, ist bei Alt- bzw. bestehenden Anlagen der Ein-
bau eines Schmutzfängers mit Wartungshähnen im Heizungsrücklauf erforderlich.
d) Können in der Heizungsanlage Sauerstoffdiffusion bzw. Schlammbildung nicht ausgeschlossen werden, muss eine
Systemtrennung mittels Wärmetauscher durchgeführt werden.
e) Beim Einsatz von Frostschutzmittel ist ein Mindestanteil von 25 % Frostschutzmittel sicherzustellen, da sonst der
Korrosionsschutz für den Heizkessel nicht gewährleistet ist.
Die chemische Zusammensetzung des Heizungswassers muss den regionalen Gesetze,
Verordnungen, Richtlinien und Normen entsprechen z.B. ÖNORM H 5195, VDI 2035,
SWKI BT 102-01.
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