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Boden Unter Und Vor Dem Ofen; Gegenstände Im Bereich Der Zu- Und Umluftöffnungen; Abstände Zum Verbindungsstück (Rauchrohr) - Wamsler WP 01 Bedienungsanleitung

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8.3 Boden unter und vor dem Ofen

Fußböden aus brennbarem Material wie Teppich, Parkett oder Kork müssen unter dem Ofen
sowie vor der Feuerraumöffnung mind. 50 cm nach vorne und mind. 30 cm seitlich über
die Feuerungsöffnung (nicht Außenkante des Gerätes, sondern Innenkante Feuerraumöff-
nung) hinaus durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas
oder einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
Es ist unterhalb des Ofens keine zusätzliche Wärmedämmung notwendig, es genügt ei-
ne tragfähige und brandsichere Unterlage, da nach unten keine Wärmeabgabe erfolgt.
Bodentragfähigkeit
Überzeugen Sie sich vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion dem Ge-
wicht des Ofens standhält.
8.4 Gegenstände im Bereich der Zu- und Umluftöffnungen
Alle Luftein- und Luftaustrittsöffnungen sind ständig vollständig freizuhalten und dürfen nicht
versperrt oder abgedeckt werden: Überhitzungsgefahr für den Ofen!
Im Bereich der Warmluftaustritte müssen brennbare Gegenstände einen Abstand von min-
destens 80 cm (Maß A) bzw. von 40 cm (Maß B) bei Öfen mit hinterlüftetem Strahlungs-
schutz einhalten.
8.5 Abstände zum Verbindungsstück (Rauchrohr)
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht ver-
bunden sein. Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinra-
X
gen. Das Verbindungsstück zwischen Ofen und Schornstein soll den glei-
chen Querschnitt haben wie der Rohrstutzen am Ofen. Waagerechte Ver-
bindungsstücke über 0,5 m sollen zum Schornstein hin um 10 Grad anstei-
gen. Rohre, die nicht wärmegeschützt oder senkrecht geführt sind, sollen
nicht länger als 1 Meter sein.
Das Maß X (Abstand zu brennbaren Baustoffen/Materialien) muss nach
Angaben des Herstellers des Verbindungsstückes eingehalten werden.
Das Gerät muss an einen für feste Brennstoffe genehmigten Schornstein angeschlossen wer-
den. Der Schornstein muss einen Durchmesser von min. 120mm haben. Vermeiden Sie zu lan-
ge Rauchgaswege zum Schornstein. Die waagrechte Länge einer Abgasleitung sollte 1,5m
nicht überschreiten. Vermeiden Sie viele Richtungsänderungen des Abgasstromes zum
Schornstein. Es dürfen maximal 3 Bögen in der Abgasleitung verarbeitet werden. Sofern Sie
nicht direkt gerade an den Schornstein anschließen können, verwenden Sie, wenn möglich, ein
Anschlussstück mit Reinigungsöffnung. Die Verbindungsstücke müssen aus Metall ausgeführt
sein und die Anforderungen der Norm erfüllen (die Anschlüsse luftdicht installieren). Vor der In-
stallation muss unbedingt eine Schornsteinberechnung durchgeführt werden. Die Nachweise
müssen nach EN13384 durchgeführt werden. Die Ableitung der Rauchgase muss auch bei ei-
nem vorübergehenden Stromausfall gewährleistet sein.

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