WP01_2015_de_en_fr_it_V2
8
Brandschutzbestimmungen
Alle brennbaren Bauteile, Möbel, oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umgebung
des Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen. Insbesondere die jeweils örtlich
gültigen Brandschutzbestimmungen und Vorschriften sind zu beachten.
Maß
Wert
A
80 cm
B
40 cm
C
20 cm
D
20 cm
Verbindungsstück
C
C
Beispiel mit Verbindungsstück zum Schornstein inner-
8.1 Einrichtungsgegenstände im Strahlungsbereich
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muss zu brennbaren Bauteilen, Möbeln oder
auch z.B. zu Dekostoffen ein Abstand von mindestens 80 cm (Maß A), gemessen ab Vorder-
kante Feuerraumöffnung, eingehalten werden. Der Sicherheitsabstand reduziert sich auf 40
cm (Maß B), wenn ein belüfteter Strahlungsschutz vor das zu schützende Bauteil montiert
wird.
8.2 Einrichtungsgegenstände außerhalb des Strahlungsbereichs
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch z.B. Dekostoffe in der näheren Umgebung des
Ofens sind gegen Hitzeeinwirkung zu schützen.
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus brennbaren Baustoffen herge-
stellt, oder mit brennbaren Baustoffen verkleidet sein, sofern ein Abstand von seitlich 20 cm
und hinten 20 cm unterschritten wird. Der Seitenabstand zu Möbelteilen aus Holz oder Kunst-
stoff muss ebenfalls 20 cm betragen.
Mindestabstand im Strahlungsbereich / zu Warmluftaustritten
Mindestabstand im Strahlungsbereich / zu Warmluftaustritten mit belüftetem Strah-
lungsschutz
Mindestabstand außerhalb des Strahlungsbereichs
Mindestisolierung Rauchrohr bei Wanddurchbruch mit Dämmung (nicht hinterlüftet)
Bilder zur Erläuterung der Brandschutzabstände
C
B
A
belüfteter Strahlungsschutz
halb des Aufstellraums
Bedeutung
D
C
30 cm
50 cm
Beispiel mit Verbindungsstück durch Wand zum Schorn-
stein
D
Feuerfester
Belag /
Bodenplatte
30 cm
22 / 94