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Inbetriebnahme; 2.6.1 Kontrolltätigkeit Vor Inbetriebnahme; 2.6.2 Inbetriebnahme Des Kessels - Viadrus HERCULES U 24 Bedienungsanleitung

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Montage des Reinigungswerkzeugs
Zum Anmontieren oder Demontieren der Bürste und der Spitze auf das Sticheisen (sofern Bestandteil der
Lieferung) normales Montagewerkzeug und Lederhandschuhe Benutzen.
Befüllen des Heizsystems mit Wasser
Die Härte des Wassers muss der Norm ČSN 07 7401 entsprechen. Entspricht die Wasserhärte nicht
den Anforderungen, ist es unerläßlich das Wasser gemäß Kap. Nr. 5.1 aufzubereiten.
Heizsysteme mit offenem Expansionsbehälter gestatten den direkten Kontakt des Heizwassers mit
der Atmosphäre. Das in der Heizsaison im Behälter expandierende Wasser absorbiert Sauerstoff, der
die Korrosionswirkung erhöht und gleichzeitig kommt es zur wesentlichen Wasserverdampfung. Das
System darf nur mit Wasser nachgefüllt werden, dass auf die Werte gemäß ČSN 07 7401 aufbereitet
ist.
Es ist notwendig, das Heizsystem gründlich zu spülen, damit es zum Ausspülen aller Verunreinigungen
kommt.
Während der Heizperiode muss ein beständiges Wasservolumen im Heizsystem aufrechterhalten werden.
Beim Nachfüllen des Heizsystems mit Wasser ist darauf zu achten, dass es nicht zum Ansaugen von Luft ins
System kommt. Das Wasser aus dem Kessel und Heizsystem darf niemals abgelassen oder zur Nutzung
entnommen werden, außer in unerläßlich notwendigen Fällen wie Reparaturen u.ä. Durch das Ablassen von
Wasser und Einfüllen von neuem Wasser erhöht sich die Gefahr von Korrosion und Bildung von
Wasserstein. Sofern es notwendig ist Wasser im Heizsystem zu ergänzen, füllen wir es lediglich im
abgekühlten Kessel nach, damit es nicht zum Platzen der Glieder kommt.
Nach Befüllen des Kessels und Heizsystems ist es erforderlich alle Verbindungen auf Dichtheit
kontrollieren.
Beim Verwenden das Zweiwegesicherheitsventil DBV 1 - 02 wird das Kühlwasser schrittweise in das
Rücklaufwasser nachgefüllt.
Die Beendigung der Montage und die Durchführung der Heizprüfung müssen im "Garantieschein"
eingetragen werden.
2.6

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme des Kessels darf nur eine zur Durchführung dieser Tätigkeiten berechtigte
Fachmontagefirma vornehmen.
2.6.1 Kontrolltätigkeit vor Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Kessels ist es erforderlich folgendes zu überprüfen:
a) Füllung des Heizungssystems mit Wasser (Kontrolle des Thermomanometers) und Dichtheit des
Systems
b) Anschluss an den Schornstein – dieser Anschluss darf nur mit Genehmigung der zuständigen
Schornsteinfegerfirma durchgeführt werden (Schornsteinrevision).
c) Schließen der Trennwand des Rauchaufsatzes (Unreinheiten, die mit der Kesselmontage auf dem
Schornsteinsystem verbunden sind).
d) Funktionstüchtigkeit des Zugreglers und thermostat. Ventils.

2.6.2 Inbetriebnahme des Kessels

1. Das Anheizen des Kessels durchführen.
2. Den Kessel auf die erforderliche Betriebstemperatur bringen. Die empfohlene Austrittstemperatur des
Wassers liegt bei 80°C.
3. Den Zugregler einstellen, inkl. Kettenlänge (gemäß beigelegter Anleitung des Zugreglers)
4. Funktionskontrolle der Zweiwegesicherheitsventil DBV 1 – 02.
5. Den Kessel im Betriebszustand gemäß einschlägiger Normen betreiben.
6. Erneut die Dichtheit des Kessels kontrollieren.
7. Den Benutzer mit der Kesselbedienung bekanntmachen.
8. Eintragung in den Garantieschein vornehmen.
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