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Garantieleistung Und Fehlerverantwortung - Viadrus G50 Bedienungsanleitung

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13.

Garantieleistung und Fehlerverantwortung

Die Geltendmachung des Rechtes sowie der Fehlerverantwortung richten sich nach der Bestimmung
von § 422-441 und für den Schadenersatz nach der Bestimmung von § 378-386 des
Handelsgesetzbuches.
VIADRUS a.s. gewährt Garantie für:
auf den Kessel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Datum der Inbetriebnahme des Erzeugnisses,
maximal jedoch 30 Monate ab Datum der Expedition aus dem Herstellerbetrieb
auf den Kesselkörper 5 Jahre ab Expeditionsdatum aus dem Herstellerbetrieb.
Für die Gültigkeit der Garantie erfordert der Hersteller folgendes:
-
Im Sinne des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg " Das Gesetz über Unternehmungsbedingungen und
Ausführung öffentlicher Verwaltung im Energiesektor und über Änderung bestimmter Gesetze
(Energiewirtschaftsgesetz)" und im Sinne der Norm ČSN 38 6405, EN 1775 ist regelmäßig einmal
jährlich di Kontrolle des Gasbrennstoffkessels (Erdgas) er des Flüssigbrennstoffkessels
(Extraleichtheizöl TOEL) durchzuführen. Die Kontrollen dürfen durch eine vom Hersteller
VIADRUS a.s. akkreditierte berechtigte Organisation (Vertragsservice) durchgeführt werden.
-
Bei den Kesseln in der 5-Glieder-Ausführung ist es notwendig, die durch die Gesetzsammlung
Nr. 91/1993 sowie durch ČSN 07 0703 und EN 15001-1 festgelegten Bedingungen einzuhalten.
-
In der Anlage zum Garantieschein dieser Anleitung sind sämtliche Eintragungen über die
durchgeführten Garantie- und Nachgarantiereparaturen sowie über das Durchführen von
regelmäßigen Jahreskontrollen des Kessels zu dokumentieren.
Die Garantie bezieht sich auf:
-
Mängel, die durch fehlerhafte Montage und unrichtige Bedienung des Erzeugnisses und auf
Mängel, die durch unrichtige Wartung verursacht wurden, siehe Kap. 10;
-
Defekte und Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Wasserqualität im Heizsystem
entstanden, siehe Kapitel Nr. 5.1 und 6.3, oder durch Verwendung von Frostschutzmitteln
verursacht wurden;
-
Defekte, die durch die Nichteinhaltung der Anweisungen entstanden, die in dieser Anleitung
angeführt werden;
-
die Beschädigung des Erzeugnisses bei der Beförderung oder eine andere mechanische
Beschädigung;
-
Mängel, die aufgrund ungeeigneter Lagerung verursacht werden;
-
Defekte, die durch eine Naturkatastrophe oder durch Einfluss der höheren Macht verursacht
wurden.
Jede Meldung von Fehlern muss immer in schriftlicher Form und durch eine Telefonabrede
unverzüglich nach ihrer Feststellung gemacht werden.
Bei der Nichteinhaltung der angeführten Hinweise werden die vom Hersteller gewährten
Garantieleistungen nicht anerkannt.
Der Hersteller behält sich das Recht auf im Rahmen der Produktinnovation durchgeführte
Änderungen vor, die in dieser Anleitung nicht beinhaltet werden müssen.
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