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Wichtige Hinweise - Viadrus G50 Bedienungsanleitung

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Die Temperaturregelung der ersten Stufe (gesenkte Leistung) ist einstellbar im Bereich 50 – 90 °C.
Die Temperaturregelung der zweiten Stufe (Nennleistung) ist einstellbar im Bereich 50 – 90 °C.
Im Niedrigtemperaturregime wird die Temperatur des Heizwassers im Bereich 50 bis 75 °C eingestellt.
Der Sicherheitsthermostat wurde vom Hersteller ständig auf die Temperatur 100 °C eingestellt.
Im Fall seines Ausschaltens – leuchtet die Störungssignalisation auf dem Steuerpaneel - es muss (nach der
Ermittlung des Grundes und der Beseitigung der eventuellen Störung) durch Drücken der Taste auf dem
hinteren Paneel des Gehäuses der Thermostat in den eingeschalteten Zustand gebracht werden.
9.

WICHTIGE HINWEISE

1.
Der Kessel darf nur zu den Anwendungszwecken benutzt werden, zu denen er bestimmt ist.
2.
Der Kessel kann nur von erwachsenen Personen bedient werden. Es ist unzulässig, Kinder ohne
Aufsicht von Erwachsenen beim Kessel zu belassen.
3.
Der Kessel ist nicht zur Benutzung von Personen (inkl. Kindern) bestimmt, deren physische,
sinnliche oder mentale Unfähigkeit oder deren Mangel an Erfahrungen und Kenntnissen sie an
der gefahrlosen Benutzung des Verbrauchers hindern, sofern sie nicht von jemand beaufsichtigt
werden oder sofern sie nicht von einer für ihre Sicherheit verantwortlichen Person über die
Benutzung des Verbrauchers belehrt wurden.
4.
Kinder sollten beaufsichtigt werden, damit sichergestellt ist, dass sie nicht mit dem Verbraucher
spielen.
5.
Bei einer langfristigen Außerbetriebsetzung ist der Kessel aus der Steckdose von dem
Elektronetz abzuschalten.
6.
Die Kesselanlage ist in Sauberkeit und im staublosen Zustand aufrechtzuerhalten. Es ist
notwendig, aus dem Raume der Kesselanlage alle Verschmutzungsquellen auszuschließen und
während der die Staubbildung verursachenden Arbeiten (Isolationsarbeiten, Saubermachen der
Kesselanlage) muss der Kessel außer Betrieb gesetzt werden. Auch eine Teilverstopfung des
Brenners mit Verschmutzungen entwertet den Verbrennungsprozess und bedroht den
wirtschaftlichen und zuverlässigen Betrieb des Kessels. In der Kesselanlage empfehlen wir kein
Verweilen von Haustieren (Hund, Katze und ähnlich).
7.
Falls es zur Gefahr der Entstehung und der Eindringung von brennbaren Dämpfen oder von Gas
in die Kesselanlage kommt, oder bei Arbeiten, bei denen eine vorübergehende Feuer- oder
Explosionsgefahr entsteht (das Kleben von Fußbodenbelägen, Anstriche mit brennbaren
Farben), muss der Kessel vor der Inangriffnahme von Arbeiten rechtzeitig außer Betrieb gesetzt
werden.
8.
Auf den Kessel sowie in eine Entfernung, die kleiner als die gefahrlose Entfernung von dem
Kessel ist, dürfen keine Gegenstände aus brennbaren Stoffen gelegt werden.
9.
Der Anwender ist verpflichtet, die Inbetriebnahme, die regelmäßige Instandhaltung sowie die
Fehlerbeseitigung nur einem vom Kesselhersteller VIADRUS a.s. akkreditierten vertraglichen
Fachservice anzuvertrauen, sonst gilt keine Garantie auf eine ordnungsgemäße Funktion des
Kessels. Die "Bescheinigung über die Qualität und Vollständigkeit des Kessels VIADRUS G 50"
dient nach Ausfüllung durch die vertragliche Serviceorganisation als "Garantieschein".
10. Es ist am Kessel einmal jährlich die regelmäßige Instandhaltung nach dem nachfolgenden
Kapitel durchzuführen.
11. Bei der Montage, Installation und Bedienung müssen die Normen eingehalten werden, die im
zuständigen Bestimmungsland gelten.
Bei der Nichteinhaltung dieser Bedingungen können keine Garantiereparaturen in Anspruch zu
nehmen.
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