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Unterbringungsmöglichkeiten - Viadrus G50 Bedienungsanleitung

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EN 60079-10-1
EN 60079-14 ed.3
EN 60252-1 ed. 2
EN 60335-1 ed.2
EN 60335-2-102
EN 60445 ed. 4
f) zur Gasverteilung
EN 1775
EN 12007-1
EN 12007-2
EN 12007-3
EN 12007-4
ČSN 38 6405
Gesetz Nr. 458/2000 Sb.
Bekanntmachung 91/93 Slg. des Tschechischen Amts für Arbeitssicherheit zur Sicherung der
Arbeitssicherheit in Niedrigdruckgebäuden
g) zur Verteilung von flüssigen Brennstoffen
ČSN 65 0201
Gesetz Nr. 133/85 Sb.
Gesetz Nr. 254/2001 Sb.
h) Lagerung von Öl
ČSN 65 0201
ČSN 65 7991
ČSN 73 0081
ČSN 75 3415
Aufgrund des Erlasses des Tschechischen Arbeitsschutzamtes, Gesetzsammlung Nr. 91/1993, ist es beim
Entwerfen, Errichten, Unterbringen und Betreiben von Niederdruckkesseln folgendes zu unterscheiden:
-
Kessel mit der Nennwärmeleistung bis 50 kW.
Kessel mit der Nennwärmeleistung von 50 kW und mehr, Kesselanlage der III. Kategorie, es handelt
-
sich um den Kessel VIADRUS G 50 in der Fünf- und Sechsgliederausführung.
ČSN 07 0703
EN 15001-1
5.2
Unterbringungsmöglichkeiten
Der Kessel kann im grundlegenden Medium AA5/AB5 laut ČSN 33 2000-1 ed. 2 installiert werden.
Der Kessel darf nicht in den Zonen 0, 1, 2 laut ČSN 33 2000-7-701 ed. 2 installiert werden.
Der Kessel ist mit einer flexiblen Netzzuleitung und Dosenstecker versehen. Der Kessel muss gemäß
EN 60 335-1 ed. 2 Art. 7.12.4 derartig platziert werden, dass der Dosenstecker zugänglich ist.
Bei der Installation und Kesselbenutzung müssen alle Forderungen ČSN 06 1008 eingehalten werden.
Explosionsfähige Atmosphären - Teil 10-1: Festlegung gefährdeter Bereiche -
Gasexplosionsfähige Atmosphären
Explosionsfähige Atmosphären - Teil 14: Entwerfen, Auswahl und Errichten von
elektrischen Anlagen
Kondsatoren für Wechselmotoren – Teil 1: Allgemeines – Durchführung,
Prüfung und Bemessung – Sicherheitsanforderungen – Leitfaden für die
Installation und den Betrieb.
Elektrische Verbrauchergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke –
Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke –
Teil
2-102:
Festbrennstoffgeräte, die elektrische Anschlüsse enthalten
Grund
und
Sicherheitsregeln
Kennzeichnung von Anschlüssen elektrischer Betriebsmittel, angeschlossenen
Leiterenden und Leitern
Gasversorgung – Gasleitungen in Gebäuden – Max. Betriebsdruck <= 5 bar –
Betriebsanforderungen
Gasversorgungsanlagen - Gasleitungen mit max. Betriebsdruck bis 16 bar inkl. -
Teil 1: Allgemeine Funktionsanforderungen
Gasversorgungsanlagen - Gasleitungen mit max. Betriebsdruck bis 16 bar inkl. -
Teil 2: Spezifische Funktionsanforderungen für PE (max. Betriebsdruck bis
10 bar inkl.)
Gasversorgungsanlagen - Gasleitungen mit max. Betriebsdruck bis 16 bar inkl. -
Teil 3: Spezifische Funktionsanforderungen für Stahl
Gasversorgungsanlagen - Gasleitungen mit max. Betriebsdruck bis 16 bar inkl. -
Teil 4: Spezifische Funktionsanforderungen für Sanierungen
Gasanlagen. Betriebsgrundsätze.
Das Gesetz über Unternehmungsbedingungen und Ausführung öffentlicher
Verwaltung im Energiesektor und über Änderung bestimmter Gesetze
(Energiewirtschaftsgesetz)
Brennbare Flüssigkeiten. Räume für Produktion, Lagerung und Manipulation
Gesetz des Tschechischen Nationalrates über Brandschutz (Brandshutzgesetz)
Gesetz
über
(Gewässergesetz)
Brennbare Flüssigkeiten. Räume zur Produktion, Lagerung und Manipulation
Erdölerzeugnisse, Heizöle. Technische Anforderungen.
Antikorrosionsschutz im Bauwesen.
Schutz des Wassers vor Erdölstoffen. Objekte zur Manipulation mit Erdölstoffen
und ihrer Lagerung.
Kesselanlagen mit Anlagen für gasförmige Brennstoffe
Industriegasrohrleitungen
Besondere
Anforderungen
für
Gewässer
und
Änderung
13
für
Gas-,
die
Mensch-Maschine-Schnittstelle –
einiger
weiteren
Erdöl-
und
Gesetze

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